Beitragsordnung

§1  Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2  Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

2. Neu festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§3 Beiträge

Beitragsklasse:          Mitgliedsform:                                              Beitragshöhe pro Jahr:

01                               Einzelmitglied                                                           40,- €

02                               Einzelmitglied, ermäßigt                                   

                                   (Schüler, Auszubildende u. Studenten)                     20,- €

03                               Familienbeitrag                                                         50,- €

04                               Ehrenmitglied                                                            frei

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind sofort dem Vorstand mitzuteilen, insbesondere auch bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 02.

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,- € pro Mahnung erhoben.

5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.  

6. Der Beitrag wird bei Eintritt sofort fällig und in den Folgejahren jeweils im Januar eines jeden Jahres.

Kerpen, den 28.05.2016

 

 

 

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