Ausstellungsordnung
Des Verbandes „Amerikanische Hütehunde Europa e.V."
1. Begriffsbestimmung und allgemeiner Haftungsausschluss
Eine Rassehunde-Ausstellung ist eine öffentliche Veranstaltung, zur Präsentation und Förderung der Hundezucht. Die Rassehunde werden in der Öffentlichkeit präsentiert, zwecks Kennenlernen der einzelnen Rassen, mit ihren rassetypischen Eigenschaften und um einen Überblick über den Stand der Zucht zu erhalten. Die einzelnen Hunde können hierzu vorgestellt und bewertet werden.
Als alleiniger Veranstalter gilt der jeweilige dem Verband Amerikanische Hütehunde Europa e.V. angeschlossene und die Ausstellung ausrichtende Verein.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Krankheit oder Tod eines Teilnehmers, Besuchers, betroffenen Dritten oder Hundes. Ebenfalls erfolgt keine Haftung für Verluste oder Schäden am Eigentum. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf allgemeine Vorkommnisse höherer Gewalt, sowie Maßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen, Anordnungen, Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen, Feuer, Tumulten, Demonstrationen, Diebstahl, Seuchen, Pandemien, Terrorismus, Kriege (incl. Verteidungsfall) und vergleichbare außergewöhnliche Gegebenheiten.
2. Hunde
2.1. Alle Hunde mit einer Ahnentafel können zur Ausstellung zugelassen werden. Dabei wird unterschieden in:
- Hunde mit einer Ahnentafel des Verbands „Amerikanische Hütehunde Europa e.V." bzw. der angeschlossenen Vereine
- Hunde mit einer Ahnentafel der Verbände AKC, CKC, KC oder FCI bzw. deren untergeordneten Verbände und Vereine sowie vergleichbare Verbände und deren angeschlossene Vereine
- Hunde mit Ahnentafeln von anderen Verbänden bzw. deren angeschlossenen Vereinen
2.2. Die Hunde können entweder, unabhängig von der Herkunft der Ahnentafeln zusammen oder getrennt gemäß den oben aufgelisteten Untergruppen, gerichtet werden. So ist es möglich Sondertitel entsprechend der Verbände zu vergeben, insbesondere aber für den Verband „Amerikanische Hütehunde Europa e.V." bzw. deren angeschlossenen Vereine. Zudem ist es möglich, bei zu erwartendem vorzeitigem Meldeschluss, die verbandseigenen Hunde bei den Meldungen gegenüber -fremden vorzuziehen, auch durch einen Vorlauf für Meldungen aus dem eigenen Verband, bevor mit Meldungen von außerhalb ggf. noch aufgefüllt wird.
2.3. Es dürfen nur Hunde das Ausstellungsgelände betreten, die eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können, mit einem inaktivierten Impfstoff nach WHO-Norm. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein. Darum dürfen Welpen auch frühestens in einem Alter von 15 Wochen das Ausstellungsgelände betreten, vorausgesetzt die Tollwutimpfung ist mindestens 21 Tage alt. Die letzte Tollwut-Impfung darf nicht älter als maximal drei Jahre sein. Es gelten die Angaben der jeweiligen Impfstoffhersteller, die im Impfpass hinterlegt sind. Am Eingang ist der Impfpass unaufgefordert vorzuzeigen. Für die verschiedenen Ausstellungsorte sind die Bestimmungen der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde maßgebend. Sollte eine Auflistung aller Teilnehmer nötig sein samt Impfdaten, behält sich der Veranstalter das Recht vor diese im Vorfeld nach seinem Ermessen einzufordern. Selbstverständlich muss der Original Impfpass trotzdem bei der Eingangskontrolle vorgezeigt werden.
Beispielhaft fordert das Veterinäramt Rhein-Neckar-Kreis, welches für die Ausstellungen in Malsch zuständig ist, im genauen Wortlaut (Stand 2017, Änderungen sind jederzeit möglich, es gilt immer der aktuellste Stand):
2.3.1. Alle Hunde müssen durch Tätowierung oder Mikrochip, ab dem 02.07.2011 ausschließlich durch Mikrochip gekennzeichnet sein.
2.3.2. Es dürfen nur Tiere mit einem wirksamen Impfschutz gegen Tollwut zugelassen werden. Ein wirksamer Impfschutz liegt vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut:
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten mindestens 21 Tage zurückliegt
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen, die Impfung jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden ist, den der Tierarzt für die Wiederholungsimpfung angegeben hatte.
2.3.3. Welpen im Alter von weniger als 3 Monaten und 21 Tagen dürfen innergemeinschaftlich nicht verbracht werden! Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 7 Monate alt sein und einen ausreichenden Tollwut-Titer vorweisen.
2.3.4. Eine Einlassuntersuchung mit Überprüfung der ordnungsgemäßen Impfung ist durchzuführen. Teilnehmende Tiere aus EU-Mitgliedstaaten müssen von einem Heimtierausweis nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 577/2013 begleitet werden.
2.4. Gemäß den Anforderungen der Tierschutzbestimmungen ist es ausdrücklich verboten, kupierte Hunde auszustellen, ebenso wie taube oder blinde. Kastrierte Rüden sind erst ab der Veteranenklasse zugelassen.
2.5. Läufige Hündinnen sind besonders zu schützen und vor Betreten des Ausstellungsgeländes zu melden. Wenn möglich wird ihnen ein besonderes Areal zum Aufenthalt zugewiesen. Dem Besitzer obliegt die besondere Aufsichtspflicht.
2.6. Bissige Hunde sind mit einem Maulkorb zu versehen. Übermäßig aggressive Hunde dürfen das Ausstellungsgelände nicht betreten. Andernfalls können sie vom Ausstellungsgelände verwiesen werden, ohne dass sie Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen und anderer entstandener Kosten haben.
2.7. Jeder Eigentümer oder Halter haften für Schäden, die sein Hund verursacht. Es dürfen nur Hunde das Ausstellungsgelände betreten, die haftpflichtversichert sind.
2.8. Hündinnen im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium, ebenso wie säugende Hündinnen und / oder Hündinnen im Gefolge von Welpen, dürfen ebenso wie mit Ungeziefer behaftete und kranke oder krankheitsverdächtige Hunde generell nicht das Ausstellungsgelände betreten. Der Hundehalter haftet bei Zuwiderhandlung für alle Folgen.
2.9. Es dürfen keine Hunde auf der Ausstellung zum Verkauf angeboten werden.
3. Aussteller
Kommerzielle Hundehändler dürfen keine Hunde ausstellen. Personen, die vom Verband Amerikanische Hütehunde Europa e.V. bzw. von einem der angeschlossenen Vereine, ausgeschlossen worden sind, dürfen ebenfalls keine Hunde ausstellen.
Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Damit behält er sich auch das Recht vor, für laufende und weiter von ihm durchgeführte Rassehunde-Ausstellungen, Hausverbote gegen Personen zu verhängen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen Bestimmung dieser Ordnung verstoßen. Diese Personen haben keinerlei Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen und ggf. entstandener Kosten, ebenso wenig auf Entschädigungszahlungen.
Den Anweisungen der Ausstellungsleitung und deren Beauftragten ist Folge zu leisten.
4. Meldung
4.1. Ein Hund kann nur durch seinen Eigentümer oder Besitzer gemeldet werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann er sich auch vertreten lassen. Eine Meldung darf nur unter dem in der Ahnentafel (bzw. Register) angegebenen Namen erfolgen. Alle Angaben auf dem Meldeschein müssen der Wahrheit entsprechen. Am Tag der Ausstellung müssen die Ahnentafel, eventuell vorhandene Siegertitel, Championate und Leistungsnachweise mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Können entsprechende Nachweise nicht vorgelegt werden, die Bedingung zum Start in einer der entsprechenden Klassen sind, so wird der Hund automatisch entsprechend zurückversetzt. Das gleiche gilt für die Zuchtklasse; das Wurfabnahmeprotokoll muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Im Rahmen der Meldung sind diese Unterlagen vorab in Kopie bis zum Ende Meldeschluss beizufügen. Später eingehende Unterlagen ebenso wie später erworbene Titel etc. können nicht mehr berücksichtigt werden. Zuchtgruppen können nur von den zugehörigen Züchtern und Nachzuchtgruppen nur von den zugehörigen Züchtern oder Deckrüdenbesitzern gemeldet werden.
4.2. Mit der Meldung wird die Ausstellungsordnung automatisch anerkannt.
4.3. Mit der Meldung verpflichtet sich der Eigentümer zur sofortigen Zahlung des Meldegeldes. Erst nach dem Zahlungseingangs der Meldegebühr, auf dem angegebenen Konto, gilt der Hund als gemeldet. Für nicht ordnungsgemäß eingehende Zahlungen können 10,- € Bearbeitungsgebühr verlangt werden.
4.4. Doppelmeldungen sind unzulässig.
4.5. Ist in der Ausschreibung eine Meldefrist angegeben oder eine Höchstgrenze an Teilnehmern, so können bei Erreichen von dieser, keine weiteren Meldungen mehr angenommen werden. Ggf. wird noch eine Warteliste eingerichtet. Dem Veranstalter steht es frei, insbesondere bei hohen Meldezahlen, in Absprache mit dem Verband, ggf. die Meldezahl noch zu erhöhen oder verbandseigene Hunde vorzuziehen und ggf. noch einen weiteren Richter zu verpflichten.
4.6. Das Zurückziehen einer Meldung ist bis zum Ausstellungstag möglich. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen. Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr.
4.7. Das Recht auf Änderungen des Programmablaufs behält sich der Verband für Amerikanische Hütehunde Europa e.V. und deren angeschlossene Vereine vor. Diese begründet, ebenso wie eine nötige Änderung des angekündigten Richters/Richterin, keinen Anspruch auf Erstattung der Meldegebühr und sonstiger Kosten.
4.8. Sollte es zu einer Terminverlegung kommen, so reicht es aus, wenn die Eigentümer unter der angegebenen Mailadresse schriftlich darüber benachrichtigt werden. Ist keine Mailadresse hinterlegt, so erfolgt dies auf dem Postweg. Der Eigentümer kann seine Meldung bis zur in der Benachrichtigung angegebenen Frist zurückziehen. Andernfalls gilt der Hund als gemeldet.
4.9. Sollte die Ausstellung ausfallen, werden die Meldegelder, bis auf die Abdeckung der bereits entstandenen Kosten zurückerstattet. Es werden ansonsten keine weiteren Aufwendungen erstattet oder sonstige Entschädigungen geleistet.
4.10. Meldungen zum Junior-Handling dürfen nur von den jeweiligen Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.
5. Vorführung
5.1. Der Eigentümer kann seinen gemeldeten Hund entweder selber vorführen oder sich vertreten lassen. Handlungen und Unterlassungen wirken für bzw. gegen den Eigentümer und/oder den selbigen.
5.2. Für das rechtzeitige Vorführen des Hundes ist jeder Aussteller bzw. Vorführer selber zuständig.
5.3. Doublehandling ist grundsätzlich verboten und kann zum Platzverweis führen. Der Hund wird dann nicht gewertet. Es bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung bzw. Abdeckung angefallener Kosten und Schadensersatz.
5.4. Den Anweisungen des Richters und der Ringhelfer sind grundsätzlich Folge zu leisten. Die Beurteilungen und Platzierungen der Richter sind unanfechtbar und werden nicht überprüft. Öffentliche Unmutsäußerungen, Kritiken, Beleidigungen ebenso wie Störungen, führen zum Ausschluss dieser Personen von der Veranstaltung ohne jegliche Ansprüche. Bereits auf der Ausstellung vergebene Titel können aberkannt werden. Gegen die Person kann ggf. ein Ausstellungsverbot erwirkt werden.
5.5. Ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes ist nicht erwünscht. Hilfsmittel sind untersagt. Hunde dürfen nur in ihrem natürlichen Zustand vorgeführt werden. Täuschung und Betrug führen zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne jegliche Ansprüche. Gegen die Person kann ggf. ein Ausstellungsverbot erwirkt werden. Schauhalsbänder bzw. Leinen ohne Stopp, so dass sie würgen können sind verboten.
5.6. Formelle Beanstandungen können gegen Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr in Höhe von 150,- € (per Überweisung) schriftlich binnen 48 Stunden bei der Geschäftsstelle der Verbands Amerikanische Hütehunde Europa e.V. gemeldet werden. Fristversäumnis gilt als Verzicht auf das Rügerecht. Sollte der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen werden, so erfolgt keine Erstattung der Sicherheitsgebühr.
5.7. Während der Ausstellung dürfen sich im Ring lediglich der Zuchtrichter, Zuchtrichter-Anwärter, der Sonderleiter, der Ausstellungsleiter und dessen Vertretung, die Ringsekretäre, ggf. Ordner und Dolmetscher sowie die Hundeführer aufhalten. Es darf generell keinerlei Einfluss auf die Beurteilung und Platzierung eines Hundes genommen werden.
6. Einteilung der Klassen
Für jede Rasse gibt es folgende Klasseneinteilungen (unter Beachtung der gültigen Tollwutimpfung, siehe unter 2.3.):
Welpenklasse (Puppy Class): 3 - 6 Monate
Jüngstenklasse (Youngster Class): 7 - 12 Monate
Junghundeklasse (Junior Class): 13 - 17 Monate
Offene Klasse (Open Class): ab 18 Monaten
Zuchtklasse (Breeding Class): Hündinnen ab 18 Monaten, die in den letzten 7 Monaten Welpen geboren haben
Championklasse (Champion Class): ab 18 Monate, für Hunde mit anerkanntem Nationalen oder Internationalen Championat
Ehrenklasse (Honorary Class): ab 18 Monate, für Hunde mit anerkanntem Nationalen und Internationalem Championat
Veteranenklasse (Veteran Class): ab 8 Jahre
Sollten für die Championats- oder Ehrenklassen die genannten Nachweise nicht vorgelegt werden können, werden die Hunde automatisch in die Offene Klasse versetzt. Das gleiche gilt für die Zuchtklasse; das Wurfabnahmeprotokoll muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können.
Stichtag für die Alterseinteilung ist der Tag der Ausstellung. Es wird empfohlen mit den Welpen beim Richten zu beginnen. Hündinnen und Rüden werden getrennt voneinander gerichtet. Es kann eine weitere Unterteilung z.B. nach Haarlänge und Farben erfolgen. Dem Veranstalter obliegt es einzelne Klassen zusammenzulegen. So empfiehlt sich bei zu wenigen Meldungen in einzelnen Klassen, benachbarte Altersgruppen, in den Klassen Welpe bis Junghund zusammenzulegen.
Dem Veranstalter steht es frei die Klassen weiter zu unterteilen, v.a. wenn hohe Meldezahlen in einer Klasse bei zugleich kleiner Ringgröße dies notwendig werden lassen. Hier bietet sich eine Unterteilung nach Farbschlägen an. So bietet sich bei den Collies beispielsweise in der Offenen Klasse an (v.a. bei Langhaar), aufzuteilen in Open Sable (Sable, incl. Sable Merle), Open Tri (Tricolore, incl. Blue Merle) und Open White. Langhaar und Kurzhaar sollten nach Möglichkeit getrennt voneinander gerichtet werden. Liegen genügend Meldungen vor, so können auch getrennte Siegertitel vergeben werden bis hin zum BOB und BOS. Dann können sie abschließend beim BIS(S) gegeneinander antreten (s.u.).
7. Wettbewerbe
Zusätzlich zum normalen Richten der einzelnen Klassen können noch weitere Wettbewerbe angeboten werden. Die Bewertungen liegen im Ermessen des Zuchtrichters. Werden die Klassen von mehreren Zuchtrichtern gerichtet, so sollten auch die Wettbewerbe von allen, die jeweiligen Rassen betreffenden Zuchtrichtern gemeinsam gerichtet werden. Beim BIS auch rasseübergreifend.
7.1. Gruppenwettbewerbe
Für Hunde, die in einer der unter 6. genannten Klassen gemeldet und ausgestellt wurden und wenigstens mit „Gut“ bewertet wurden bzw. in der Ehren- oder Veteranenklasse gestartet sind (Nachweise sind mitzubringen), gibt es die Möglichkeit auch noch an einem der Gruppenwettbewerbe teilzunehmen, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:
Paarklasse (Couple Class): 1 Rüde und 1 Hündin derselben Rasse, die beide den gleichen Besitzer haben. Gesucht wird das idealtypische Paar
Zuchtgruppe (Breeders Group): mindestens 3 Hunde, einer Rasse, die den gleichen Zwingernamen haben, gemeldet vom Züchter
Nachzuchtgruppe (Progeny Group): 1 Rüde oder 1 Hündin sowie mindestens 4 von deren Nachkommen, beiderlei Geschlechts, aus wenigstens zwei Würfen, gemeldet vom Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer. Beurteilt werden die Qualität der einzelnen Nachkommen, sowie die phänotypische Übereinstimmung mit dem Elternteil
7.2. Juniorhandling (Junior Showmanship)
Bei diesem Wettbewerb steht nicht der Hund bei der Bewertung im Vordergrund, sondern das Kind, welches den Hund vorführt. Bei diesem Wettbewerb sollen die Kinder in lockerer Atmosphäre auf das spätere Vorführen eines Hundes vorbereitet werden. Beurteilt wird der Umgang mit dem Partner Hund, die Harmonie, das Auftreten, das Vorführen selber, aber auch z.B. Fairness und Sportlichkeit. Eine Unterteilung in verschiedene Altersklassen ist möglich. Sollten Rüden wie Hündinnen zusammen im Ring sein, so sollten die Rüden vorangehen.
7.3. Nationensieger- und Europasiegerschau
Einmal im Jahr kann jede Nation eine Nationensieger- und eine Europasiegerschau durchführen. Es werden pro Rasse folgende Titel vergeben:
Beste Junghündin einer Rasse: Unter den Klassensiegerinnen der Junghündinnen (Welpenklasse bis Junghundklasse) wird die beste Hündin ermittelt. Sie erhält den jeweiligen Jugend-Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europajugendsiegerin"
Bester Jungrüde einer Rasse: Unter den Klassensiegern der Jungrüden (Welpenklasse bis Junghundklasse) wird der beste Rüde ermittelt. Er erhält den jeweiligen Jugend-Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europajugendsieger"
Beste Hündin einer Rasse: Unter den Klassensiegerinnen der Hündinnen (Offene Klasse bis Veteranenklasse) wird die beste Hündin ermittelt. Sie erhält den jeweiligen Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europasiegerin"
Bester Rüde einer Rasse: Unter den Klassensiegern der Rüden (Offene Klasse bis Veteranenklasse) wird der beste Rüde ermittelt. Er erhält den jeweiligen Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europasieger"
7.4. Bester Hund der Rasse, Bester Hund des gegensätzlichen Geschlechts und Bester Hund der Schau oder Bester Hund der Spezial Schau (Specialty)
Best of Breed (BOB): Hier treten alle Klassensieger einer Rasse gegeneinander an. Sollten zuvor bereits, wie z.B. auf einer Nationensieger- und Europasiegerschau üblich, die beste Junghündin und Hündin, sowie der beste Jungrüde und Rüde, einer Rasse, ermittelt worden sein, so treten nur noch diese vier gegeneinander an. Der Rassebeste von Ihnen erhält den Titel „BOB".
Best of Opposite Sex (BOS): Hier wird das gegensätzliche Geschlecht zum BOB gekürt. Ist die Auswahl zum BOB gefallen, dann wir unter den verbliebenen Hunden des gegenteiligen Geschlechts ebenfalls der beste Hund mit einem Titel bedacht, dem "BOS". Dieser Titel berechtigt nicht zur Teilnahme bei der Endausscheidung zum BIS bzw. BISS.
Best in Show (BIS): Werden auf einer Ausstellung mehrere Rassen gerichtet, so treten die jeweiligen Rassebesten (BOBs) gegeneinander an. Der beste Hund der Schau erhält den Titel „BIS".
Best in Specialty Show (BISS): Wenn die Ausstellung eine Spezial Schau (Specialty) ist, ausgerichtet von einem Spezialzuchtverein der entsprechenden Rasse, ist es möglich, dass der beste Hund der Schau den Titel "BISS" erhält, an Stelle des Titels "BIS". Das ist pro Verein nur einmal im Jahr möglich.
8. Formwertnoten
Die Vergabe von Formwertnoten liegt im Ermessen des Zuchtrichters.
8.1. Ab der Offenen Klasse:
Ab der Offenen Klasse können folgende Formwertnoten vergeben werden; in Klammern befindet sich die englische bzw. amerikanische Übersetzung:
V = Vorzüglich (Ex = Excellent)
Ein vorzüglicher Hund muss dem Idealstandard der Rasse sehr nahekommen und die typischen Merkmale seines Geschlechts aufweisen. Er befindet sich in einer ausgezeichneten Verfassung und strahlt ein ausgeglichenes, harmonisches Wesen aus. Seine Haltung ist hervorragend und er ist von großer Klasse. Seine überlegenen Eigenschaften gegenüber seiner Rasse machen kleine Unvollkommenheiten vergessen.
SG = Sehr Gut (VG = Very Good)
Ein sehr guter Hund muss die typischen Merkmale seine Rasse vorweisen können, mit ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung sein. Einige verzeihliche Fehler wird man ihm nachsehen können, aber keine morphologischen. Dieses Prädikat wird nur einem Klassehund verliehen.
G = Gut (G = Good)
Ein guter Hund besitzt die Hauptmerkmale einer Rasse, weist aber einige Fehler auf, die nicht verborgen bleiben können.
Ggd = Genügend (S = Satisfactory)
Ein genügender Hund entspricht zwar seinem Rassetypus in genügender Weise, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt.
Disq = Disqualifiziert (I = Insufficient)
Ein Hund kann disqualifiziert werden, wenn er nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typus entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist oder eindeutige Zeichen eines Weißtigers oder Albinismus aufweist sowie einen vom geltenden Standard ausschließenden Fehler hat. Das gleiche gilt für Hunde die den Rassemerkmalen so wenig entsprechen, dass ihre Gesundheit beeinträchtig ist.
8.2. Welpen bis Junghunde
Für jüngere Hunde, die z.B. in der Welpen-, Jüngsten-, Jugend- oder Junghundklasse starten, werden i.d.R. abweichende Formwertnoten vergeben; in Klammern befindet sich die englische bzw. amerikanische Übersetzung:
vv = vielversprechend (vp = very promising)
vsp = versprechend (p = promising)
wv = wenig versprechend (s = satisfactory)
disq = disqualifiziert (i = insufficient)
8.3. Ohne Formwertnote
Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:
Ohne Bewertung (Cannot be judged): Das sind Hunde, denen keine der oben genannten Formwertnoten zuerkannt werden können. Die Begründung ist auf dem Richterbericht anzugeben.
Zurückgezogen (Withdrawn): Das sind Hunde, die vor dem Beginn der Bewertung aus dem Ring genommen werden.
Nicht erschienen (Non-attendance): Das sind Hunde, die nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt werden.
9. Platzierungen
Die Vergabe von Platzierungen liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie wenigstens die Formwertnote „G = Gut“ bzw. bis zur Junghundeklasse die Formwertnote „wv = wenig versprechend“ bekommen haben. Vergeben wird der 1., 2., 3. und 4. Platz. Weitere Platzierungen sind unzulässig. Sollte in einer Klasse nur ein Hund gestartet sein und ihm wird eine der vorgenannten Formwertnoten zuerkannt, so wird eine 1 hinter die Formwertnote gesetzt (z.B. Sehr Gut 1). Die Platzierung wird hinter die Formwertnote gesetzt (z.B. SG 1). Die Platzierung erfolgt unmittelbar nach der Bewertung.
Verspätet (Delayed): Das sind Hunde, die erst in den Ring gebracht werden, wenn bereits einer der Hunde platziert worden ist. Sie scheiden dann aus der Platzierung aus und können lediglich noch eine Formwertnote erhalten.
10. Zuchtrichter
Der Zuchtrichter führt die Bewertung der Hunde durch. Er verpflichtet sich einen Bericht über jeden zu beurteilendem Hund zu schreiben oder zu diktieren, sofern dies vom Veranstalter verlangt wird.
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen.
Zuchtrichteranwärter bedürfen einer Zustimmung des Verbands Amerikanische Hütehunde Europa e.V.
11. Vergabe von Anwartschaften
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Anwartschaften. Die Vergabe von Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Klassensieger, die mindestens die Formwertnote „Sehr Gut" erhalten haben, bzw. ein „versprechend" bei den jungen Hunden, können eine Anwartschaft erhalten. Es darf nur eine Anwartschaft je Klasse für den jeweils besten Rüden und für die jeweils beste Hündin vergeben werden. Es besteht die Möglichkeit, bei einer Spezialzuchtausstellung (von einem Spezialzuchtverein der entsprechenden Rasse), mit nur wenigen Ausstellungen im Jahr, noch eine Reserveanwartschaft (R-Ju-CAC, R-CAC u. R-CACIB) für den jeweils zweitbesten Rüden und die jeweils zweitbeste Hündin in jeder Klasse zu vergeben, sofern sie mindestens die Formwertnote „Sehr Gut" erhalten haben, bzw. ein „versprechend" bei den jungen Hunden. Man unterscheidet:
JU-CAC = Jeunesse Certificat d'Aptitude au Championat: Diese Jugend-Anwartschaft kann vergeben werden für den späteren Titel „Jugend Champion"
CAC = Certificat d'Aptitude au Championat: Diese Anwartschaft kann auf nationalen Ausstellungen vergeben werden für den späteren Titel „Nationaler Champion"
CACIB = Certificat d'Aptitude au Championat International de Beauté: Diese Anwartschaft kann auf internationalen Ausstellungen vergeben werden für den späteren Titel „Nationaler Champion" oder „Internationaler Champion" bzw. „Grand Champion"
12. Zuerkennung Titel
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zuerkennung von Titeln. Um einen Titel zu beantragen muss der Eigentümer des Hundes die geforderten Original Anwartschaftskarten (Bedingungen siehe unten) zusammen mit einer Kopie der zugehörigen Richterberichte und der Ahnentafel beim Verband für Amerikanische Hütehunde Europa e.V. einreichen. Bei Anerkennung erhält der Besitzer, nach Zahlung einer fälligen Gebühr, eine Urkunde, auf der der jeweilige Titel eingetragen wurde. Eine Kopie dieser Urkunde ist bei zukünftigen Ausstellungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, wenn sie den Hund berechtigt in einer höheren Klasse (Championats- oder Ehrenklasse) zu starten. Sollte dieser Nachweis fehlen, wird der Hund in die Offene Klasse zurückversetzt. Der Titel „Jugend Champion“ berechtigt nicht zum Start in einer höheren Klasse.
Jugend Champion: Der Eigentümer des Hundes muss drei JU-CAC-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen. Die letzte Anwartschaft darf nicht älter als ein Jahr sein. Eine Reserve-JU-CAC-Anwartschaften kann aufgewertet werden, wenn sie die unter 11. beschriebenen Forderungen erfüllt. Der Titel „Jugend Champion“ berechtigt nicht zum Start in einer höheren Klasse.
Nationaler Champion: Der Eigentümer des Hundes muss drei CAC-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen. Alternativ werden auch CACIB-Anwartschaften anerkannt. Zwischen der ersten und der letzten eingereichten Anwartschaft müssen wenigstens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die letzte Anwartschaft darf nicht älter als drei Jahre sein. Eine Reserve-CAC oder Reserve-CACIB Anwartschaft kann aufgewertet werden, wenn sie die unter 11. beschriebenen Forderungen erfüllt.
Internationaler Champion: Der Eigentümer des Hundes muss drei CACIB-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen. Zwischen der ersten und der letzten müssen wenigstens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die letzte Anwartschaft darf nicht älter als drei Jahre sein. Eine Reserve-CACIB Anwartschaft kann aufgewertet werden, wenn sie die unter 11. beschriebenen Forderungen erfüllt.
Grand Champion: Ein solcher Hund muss bereits das Nationale und das Internationale Championat verliehen bekommen haben. Der Eigentümer des Hundes muss drei CACIB-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen, erworben auf Spezialschauen für Amerikanische Collies, ausgerichtet von Spezialzuchtvereinen für Amerikanische Collies. Zwischen der ersten und der letzten müssen wenigstens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Eine Reserve-CACIB Anwartschaft kann aufgewertet werden, wenn sie die unter 11. beschriebenen Forderungen erfüllt.
Anerkennung von Titeln: An Championaten werden nur das Jugendchampionat, das Nationale Championat und das Internationale Championat anerkannt. Titel, wie Grand Champion, BOB, BIS(S), Europa(jugend)sieger(in) etc. werden nur von unserem Verein/Verband anerkannt, sowie von anderen Colliespezialzuchtvereinen, AKC, CKC, FCI, KC und weiteren gleichgestellten Vereinen. Das heißt nur diese Titel werden bei den jeweiligen Hunden geführt. Die Titel Nationaler (z.B. Dt. CH) und Internationaler Champion (Int.CH) werden zusammengefasst unter der Abkürzung „CH". Darüber steht nur noch der Grand Champion, mit der Abkürzung „GCH".
13. Verstöße
Verstöße gegen diese Ordnung können mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden, angefangen von einer Verwarnung, über die Aberkennung von Titeln und Anwartschaften sowie einem befristeten Ausstellungsverbot bis hin zum unbefristeten Ausstellungsverbot. Die Maßnahmen können gerichtet sein gegen Eigentümer, Aussteller, Vorführer und Besucher. Die Wahl der Maßnahme ist abhängig von der Schwere oder Wiederholungen von Verstößen. Solche Verstöße sind beispielsweise die Störung des geordneten, friedlichen Ablaufs einer Rassehunde-Ausstellung (incl. Rahmenveranstaltungen), Zuwiderhandlungen gegen eine Anweisung der Ausstellungsleitung und ihrer Vertreter und Beauftragten, Aufenthalt im Ring ohne Berechtigung, Einbringen von nicht zugelassenen Hunden auf das Ausstellungsgelände, Beleidigungen von Zuchtrichtern oder öffentliche mündliche oder schriftliche Kritik an dessen Bewertung, Erschleichung der Teilnahme durch falsche Angaben bei der Anmeldung, Nichtzahlen von Meldegebühren und die Vornahme von Veränderungen oder Eingriffen am gemeldeten Hund oder Duldung der Vornahme durch eine beauftragte Person, die geeignet sein könnte den Zuchtrichter zu täuschen oder Vorführung oder Duldung der Vorführung solcher Hunde durch eine beauftragte Person.
14. Bildrechte
Während der Veranstaltungen behalten sich der Verband und der ausrichtende Verein das Recht vor Fotos zu machen bzw. jemanden zu beauftragen, solche zu machen. Diese können später veröffentlicht werden, wie z.B. auf Homepages, in Sozialen Medien wie facebook etc.. Die Teilnehmer und Besucher der Veranstaltungen erklären sich mit dem Besuch der Veranstaltung automatisch damit einverstanden.
15. Mitgliedsvereine des Verbandes Amerikanischen Hütehunde Europa e.V.
Sie können zusätzlich zu dieser Ordnung Regelungen und Vorschriften erlassen, die diese Ordnung sinnvoll ergänzen, aber sie dürfen nicht im Gegenteil dazu stehen.
16. Durchführungsbestimmungen
Der Vorstand des Verbands Amerikanische Hütehunde e.V. ist ermächtigt Durchführungsbestimmungen als Ergänzung zu dieser Ausstellungsordnung zu erlassen. Es wird empfohlen hierzu eine Kommission "Ausstellung" zu bilden, in Zusammenarbeit mit den dem Verband angehörigen Vereinen.
17. Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung
Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.
18. Inkrafttreten
Diese Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung der Amerikanischen Hütehunde Europa e.V. am 12.11.2023 in Wittlich verabschiedet und tritt sofort in Kraft.