Beitragsordnung

§1  Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2  Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§3 Beiträge

Beitragsklasse:          Mitgliedsform:                                              Beitragshöhe pro Jahr:

01                               Einzelmitglied                                                           40,- €

02                               Einzelmitglied, ermäßigt                                   

                                   (Schüler, Auszubildende u. Studenten)                     20,- €

03                               Familienbeitrag                                                         50,- €

04                               Ehrenmitglied                                                            frei

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 - 03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beiträge.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 02 - 03.

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,- € pro Mahnung erhoben.

5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.  

6. Der Beitrag wird bei Eintritt sofort fällig.

7. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Einzugsverfahren (Einzugsermächtigung) für alle Mitglieder angestrebt. Fälligkeit ist der 01. Januar eines jeden Jahres.

8. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis zum 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto.

9. Bis zur Kontoeröffnung ist auch eine Barzahlung möglich.

Kerpen, den 28.05.2016

 

 

 

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