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Zuchtdurchführung

Voraussetzungen

Hündin und Rüden müssen alle in unserem Verein AC e.V. zuchttauglich geschrieben worden sein, nach Vorlage aller dafür erforderlichen Anträge, Unterlagen und erfolgter Zustimmung der Zuchtkommission. Der Züchter hat nach Vorweisung ausreichender Sachkunde einen Zwingernamenschutz beantragt und die Zustimmung der Zuchtkommission erlangt.

 

 

 

 

 

Zuchtantrag

Beim Zuchtbuchamt muss auf elektronischem Weg vor der Bedeckung ein Zuchtantrag gestellt werden (spezieller Vordruck - Worddokument) mit genügend zeitlichem Vorlauf, idealerweise mindestens 4 Wochen vor der Bedeckung. Dort kann jeder Züchter bis zu drei vom Verein AC e.V. anerkannte Deckrüden auswählen, nach Rücksprache mit deren Besitzern. Den Deckakt selbst darf später nur einer von ihnen ausführen. Das Zuchtbuchamt prüft den Zuchtantrag, errechnet den AVK und legt ihn dann der Zuchtkommission zur Überprüfung der Einhaltung aller Anforderungen der Zuchtordnung vor. Bei Zustimmung erhält der Züchter einen Deckschein zugemailt, den er dann dreimal ausdrucken muss und mit zur Bedeckung nimmt. Nur Welpen aus genehmigten Verpaarungen erhalten auch Ahnentafeln.

Vorbereitung

Sofort mit dem Beginn der Läufigkeit sollte bei der Hündin von einem erfahrenen Tierarzt einen Vaginalabstrich genommen werden, der ans Labor eingeschickt wird, um auf pathogene Keime zu untersuchen, so dass noch genügend Zeit bleibt für den seltenen Fall einer möglichen Behandlung und eines erneuten Abstriches. Das gehäufte Auftreten von pathogenen Keimen kann eine Befruchtung, Einnistung und ordnungsgemäße Trächtigkeit, bis hin zur Geburt gesunder Welpen verhindern. Zudem könnte sich der Rüde anstecken und möglicherweise die Keime weiterverbreiten. Aber auch er sollte entweder untersucht werden auf pathogene Keime und/oder gespült werden ein paar Tage vor der Belegung, wenn sonst alles mit ihm OK ist, damit auch er keine pathogenen Keime wiedergeben kann. Alle Punkte erfolgen in Absprache zwischen Züchter und Deckrüdenbesitzer. Nach den Abstrichen und Spülung ist es wichtig, dass die Hunde keinen Kontakt mehr mit Hunden außerhalb des Haushaltes haben, um die Gefahr neuer Einschleppung von Keimen zu minimieren. Nur völlig gesunde Hündinnen und Rüden dürfen den Deckakt miteinander ausführen. Es sollte immer ein Progesterontest bei der Hündin gemacht werden, um den optimalen Deckzeitpunkt auszumachen. Trendmäßig wird ansonsten gerne (viel) zu früh zum Rüden gefahren, da der Beginn der Stehtage in der Regel noch weiter entfernt ist vom Eisprung. Und erst 24 – 48 Stunden nach dem Eisprung sind die Eizellen befruchtungsfähig und der optimale Deckzeitpunkt. Zu frühe Deckversuche tun beiden weh und grenzen an eine Vergewaltigung, da die Hündin noch nicht ausreichend geweitet ist. Zudem kann es so bei den Collies, die selten einschneidende schlechte Erlebnisse vergessen, dazu führen, dass sich die Hündinnen nicht mehr belegen lassen und die Rüden nicht mehr Decken wollen oder vor dem Abhängen abbrechen. Künstliche Befruchtung ist erlaubt, sollte jedoch nur von fachkundigen Personen, am besten in einer Fachklinik, durchgeführt werden. Ausgeschlossen werden müssen vor dem ersten Wurf immer körperliche Anomalien bei der Hündin vorliegen, die nicht nur eine natürliche Belegung, sondern auch eine natürliche Geburt verhindern können, durch eine entsprechende medizinische Untersuchung. Dies kann auch im Rahmen der Vorbereitung zu einer künstlichen Besamung erfolgen, die mit optischem Gerät (Endoskop) zur genauen Sichtung erfolgt (z.B. Blendivet).

Deckmeldung

Sofort nach dem letzten Deckakt muss der komplett ausgefüllte und von Hündinnen- wie Rüdenbesitzer unterschriebene Deckschein ans Zuchtbuchamt auf elektronischem Weg weitergeleitet werden, bzw. bei Nutzung eines Rüden (nach Anerkennung vom AC e.V.) von außerhalb unseres Vereins per Post geschickt werden Die beiden ausgefüllten und unterschriebenen Duplikate verbleiben jeweils beim Züchter und Deckrüdenbesitzer.  Der Deckschein muss auch ausgefüllt und sofort ans Zuchtbuchamt geschickt werden, wenn eine Verpaarung nicht geklappt hat, dazu gibt es eine extra Zeile zum Ausfüllen.

Wurfmeldung

Die Geburt von Welpen muss sofort dem Zuchtbuchamt und dem Deckrüdenbesitzer gemeldet werden. Innerhalb von 10 Tagen muss die ausgefüllte Wurfmeldung (spezieller Vordruck) dem Zuchtbuchamt zugemailt werden. Gemeldet werden müssen alle Welpen, auch eventuell totgeborene oder später verstorbene oder eingeschläferte. Das gleiche gilt für alle auftretende Besonderheiten und Abnormitäten in Bezug auf den Geburtsverlauf (incl. Kaiserschnitt) und Aufzucht, die Welpen und die Mutterhündin. Sollten diese später auftreten, so sind sie umgehend nachzumelden.

Namensgebung

Zusätzlich zu ihrem vom Verband "Amerikanische Hütehunde Europa e.V." anerkannten Zwingernamen müssen alle Welpen unterschiedliche Namen bekommen, der beim ersten Wurf mit A beginnt, beim zweiten Wurf mit B usw. in alphabetischer Reihenfolge.

Aufzucht

Bei der Aufzucht der Welpen müssen alle Anforderungen und Qualitätsmerkmale der Zuchtordnung befolgt werden inclusive guter Sozialisierung und Umweltreizen sowie die körperliche Fitness und Entwicklung fördernden Spielmöglichkeit.

Gesundheit

Die Welpen sollen sich während der gesamten Aufzucht in einem optimalen Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden. Der Züchter muss Sorge dafür tragen, dass alle Untersuchungsergebnisse ans Zuchtbuchamt geleitet werden, zur Erstellung der Ahnentafeln.

Genprofil & Abstammung

Jedes Individuum auf Erden hat sein einzigartiges DNA-Profil, so auch jeder Welpe. Sobald die Welpen mindestens eine Woche alt sind, wird ihnen hierzu ein Backenabstrich entnommen und an ein vom AC e.V. anerkanntes Labor eingeschickt, um ein Genprofil zu erstellen. Diese werden dann im selben Labor mit den Genprofilen beider Elternteile abgeglichen werden. Können sie eindeutig zugeordnet werden, erhält der Welpe ein Abstammungsgutachten, zur Erstellung der Ahnentafel.

MDR1

Von jedem Welpen muss eindeutig der MDR1-Genstatus feststehen und wird dann in der Ahnentafel vermerkt. Ist der Status zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht eindeutig, weil ein Elternteil carrier ist (MDR1 +/-), so dass verschiedene MDR1-Ergebnisse für die Welpen möglich sind, so müssen sie alle zwingend genetisch auf ihren jeweiligen MDR1-Status untersucht werden. Hierzu wird, sobald die Welpen mindestens eine Woche alt sind, ein Backenabstrich entnommen und an ein vom AC e.V. anerkanntes Labor eingeschickt. Das Ergebnis muss frühzeitig vor der finalen Wurfabnahme vorliegen, um ein vollständiges Wurfabnahmeprotokoll und Ahnentafel erstellen zu können.

Weitere Gentests

Selbstverständlich sind weitere Gentests möglich. Hier entscheidet jeder Züchter selbst, was ihm und vielleicht auch seinen Käufern wichtig ist. Alle bis zur Ausstellung der Ahnentafeln ans Zuchtbuchamt eingegangenen Untersuchungsergebnisse, ausgestellt von einem vom AC e.V. anerkannten Labor, werden ebenfalls auf der Ahnentafel eingetragen, ebenso wie die Ergebnisse, die sich aus den beim Zuchtbuchamt hinterlegten homozygoten Gesundheitswerten der Elterntiere ergeben.

Entwurmung

Alle Welpen müssen bis zur Impfung wenigstens 2- bis 4-mal, entwurmt worden sein, da sie in den ersten Lebenswochen einer erhöhten Infektanfälligkeit unterliegen. Sinnvoll ist es die Präparate zu wechseln, vor allem für die letzte Behandlung vor Abgabe. Die Namen und ggf. Wirkstoffe müssen mit Verabreichungsdatum auf dem Wurfabnahmeprotokoll eingetragen werden.

Mikrochip

Rechtzeitig vor oder zur Augenuntersuchung bei einem Spezialisten des DOK (bzw. ECVO/ACVO) mit 6 - 7 Wochen, muss den Welpen ein Mikrochip (Transponder) unter die Haut von einem Tierarzt implantiert werden. So dass jeder Welpe mit Hilfe eines speziellen Chiplesegeräts eindeutig identifizierbar. Dabei wird die jeweilige Chipnummer in der letzten Spalte der Wurfmeldung aufgeklebt und muss noch am selben Tag beim Zuchtbuchamt vorgelegt werden (vorab auf elektronischem Weg, später im Original per Post).

 

Augenuntersuchung

Mit 6 - 7 Wochen müssen alle Welpen von einem Ophthalmologen des DOK (bzw. ECVO/ACVO) auf erbliche Augenerkrankungen untersucht werden. Das Duplikat der Untersuchung muss vom Augenarzt an das Zuchtbuchamt geschickt werden. Die wichtigsten rassespezifischen Ergebnisse (wie z.B. RD, CEA, PRA, KAT) werden auf der Ahnentafel vermerkt.

EU-Heimtierausweis

Jeder Welpe muss einen eigenen EU-Heimtierausweis bekommen. Er ist ein wichtiges Dokument, ähnlich dem Personalausweis für Menschen. Darin wird nicht nur die Mikrochipnummer hinterlegt, sondern auch alle Impfungen vermerkt. Er muss bei Auslandsreisen und Hundeveranstaltungen mitgeführt und z.T. vorgezeigt werden. Dort wird vor allem die Tollwutschutzimpfung kontrolliert. Sie darf erst mit 12 Wochen (also in der Regel erst beim Käufer) verabreicht werden und ist dann erst 21 Tage später gültig und muss entsprechend der im Impfpass angegebenen Nachimpfungsintervallen aufgefrischt werden, um die Gültigkeit nicht zu verlieren. Bei Auslandsreisen werden manchmal auch weitere Impfungen gefordert oder eine Tollwut-Titerbestimmung. In manchen deutschen Bundesländern (z.B. NRW) ist der EU-Heimtierausweis auch Pflicht für größere Hunde. Jeder Welpenkäufer erhält den Original EU-Heimtierausweis zu seinem Welpen bei Abholung!

Impfung

Mit 8 bis spätestens 12 Wochen müssen alle Welpen entsprechend den Vorgaben der ständigen Impfkommission eines Landes geimpft werden. Erst danach dürfen sie abgegeben werden! Gibt es keine nationale ständige Impfkommission, so gelten die Vorgaben der WSAVA (The World Small Animal Veterinary Association). In Deutschland wird beispielsweise gegen Staupe und Parvovirose geimpft sowie in der Regel auch gegen Hepatitis, Leptospirose und Zwingerhusten. Letztere können eigenverantwortlich auch später verabreicht werden. In besonderen Gefährdungsfällen können einzelne Impfungen, wie z.B. Parvovirose nach tierärztlicher Absprache, vorgezogen werden. Ansonsten darf die Grundimmunisierung erst mit 8 Wochen verabreicht werden. Danach sollen die Welpen idealerweise noch wenige Tage beim Züchterverbleiben, damit die Impfung gut anschlägt. Die Impfungen müssen in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden, den jeder Welpenkäufer mitbekommt.

Wurfabnahme

Jeder Wurf muss von einem Beauftragten des Vereins AC e.V. abgenommen werden. Das Protokoll muss noch am selben Tag beim Zuchtbuchamt vorgelegt werden (vorab auf elektronischem Weg, später im Original per Post). In der Regel erfolgt die Wurfabnahme direkt nach der Impfung. Dabei müssen alle oben aufgelisteten Untersuchungen und Vorgaben durchgeführt worden sein und alle wichtigen Untersuchungsergebnisse belegbar sein. Ist alles vollständig und alle Vorgaben erfüllt, werden vom Zuchtbuchamt die Ahnentafeln ausgehändigt.

Ahnentafel

Jeder Welpe erhält vom Verein AC e.V. seine eigene Ahnentafel, wenn der Züchter alle Vorgaben erfüllt und Sorge dafür getragen hat, dass alle Untersuchungsergebnisse ans Zuchtbuchamt weitergeleitet worden sind. Sie beinhaltet die Abstammung über vier Generationen mit allen bis zur Ausstellung der Ahnentafel belegbaren Gesundheitswerten der Welpen und hinterlegten anerkannten Ergebnisse der Eltern. Jeder Welpenkäufer erhält die Original Ahnentafel unseres Vereins AC e.V. zu seinem Welpen, nach seiner Zustimmung, samt vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Formulars "Einverständnis zur Datenweitergabe ans Zuchtbuchamt des Vereins AC e.V.". Der Züchter leitet das Original kurzfristig weiter ans Zuchtbuchamt, welches von Seiten des Veterinäramts grundsätzlich dazu verpflichtet ist, solche Daten zu sammeln, im Rahmen des Seuchenschutzes etc..

Anmeldung Zentrales Hunderegister

Der Züchter meldet jeden seiner Welpen, spätestens sofort nach der Abholung auf den Namen des Käufers, bei einem vom A.C. e.V. anerkannten zentralen Hunderegister an (TASSO in Deutschland). Sollte der Hund einmal verloren gehen, so kann er einfacher an seinen Besitzer zurückvermittelt werden.

Kontaktdaten

Nach den veterinäramtlichen Bestimmungen ist das Zuchtbuchamt verpflichtet die Namen, Adressen und Kontaktdaten der Hundebesitzer zu speichern. Hierzu gibt es spezielle Vordrucke, die auch das Recht der Datenweitergabe von Seiten der Züchter an das Zuchtbuchamt regeln, die von den neuen Besitzern auszufüllen sind. Erst dann dürfen die Ahnentafeln an die neuen Besitzer herausgegeben werden. Der Züchter muss die ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke im Original beim Zuchtbuchamt einreichen, spätestens gleich nach Auszug des letzten abzugebenden Welpens, wenn dieser im normalen Zeitrahmen abgegeben wird. Auch bei späterem Umzug des Besitzers oder bei einem Besitzerwechsel sind diese Daten vom Züchter ans Zuchtbuchamt weiterzureichen. 

Abgabe

Die Welpen dürfen frühestens mit acht Wochen abgegeben werden. Sie müssen vorher unbedingt geimpft worden sein und es muss die Wurfabnahme erfolgt sein. Das Wurfabnahmeprotokoll muss am selben Tag an den Zuchtleiter vorgelegt werden (vorab auf elektronischem Weg, später im Original per Post). Sind alle Anforderungen erfüllt, erteilt das Zuchtbuchamt die Freigabe. Erst dann dürfen Welpen und Ahnentafeln abgegeben werden.

Nachzuchtbeurteilung

Um die Qualität der im AC e.V. geborenen Nachzuchten im Auge zu behalten, behält sich das Zuchtbuchamt die Möglichkeit vor, Fragebögen an alle Welpenkäufer zu schicken. Hierzu benötigt das Zuchtbuchamt im Vorfeld die Adressen und Kontaktmöglichkeit von allen Welpenkäufern. Darum sind alle Züchter angehalten, nach der Abgabe der Welpen, diese gleich ans Zuchtbuchamt weiterzuleiten, in Absprache mit den Käufern. Die Angaben werden vertraulich behandelt und keine Adressen weitergegeben. Wünschenswert ist, dass möglichst viele Nachzuchten bei den Ausstellungen unseres Vereins AC e.V. präsentiert werden, um die weiteren Entwicklungen verfolgen zu können.

Beratung & Unterstützung über den Kauf hinaus

Es muss selbstverständlich sein, dass die Beratung und Unterstützung der Welpenkäufer keinesfalls mit der Übergabe des Hundes enden. Jeder Züchter soll stets freundlich bemüht sein, Welpen wie Welpenkäufern beratend zur Seite zu stehen! Zudem gibt es bei einer Mitgliedschaft im Verein A.C e.V. regelmäßige Informationen und Neuigkeiten per Mail und zudem werden regelmäßige Treffen angeboten. Jeder Züchter gibt seinen Welpenkäufern einen Mitgliedschaftsantrag mit und ermuntert ihn zum Eintritt, um unser gemeinsames Hobby weiter vertiefen zu können und die immer noch in Europa seltenen Amerikanischen Collies weiter fördern zu können. 

Anerkennung von Titeln

An Championaten wird nur das Jugendchampionat, das Nationale Championat und das Internationale Championat anerkannt. Titel, wie GCH, BOB, BOS, BIS(S), Europa(jugend)sieger(in) etc. werden nur von unserem Verein/Verband anerkannt, sowie von anderen Collie Spezialzuchtvereinen, AKC, CKC, FCI, KC und weiteren gleichgestellten Vereinen. Das heißt nur diese Titel werden im Zuchtbuch vermerkt und bei den jeweiligen Hunden geführt. Auch nur diese kommen auf die Vereinshomepage.

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