§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Neu festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§3 Beiträge
Beitragsklasse: Mitgliedsform: Beitragshöhe pro Jahr:
01 Einzelmitglied 50,- €
02 Einzelmitglied, ermäßigt 25,-€
(Schüler, Auszubildende u. Studenten)
03 Familienmitglied 60,- €
04 Ehrenmitglied frei
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind sofort dem Vorstand mitzuteilen, insbesondere auch bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 02.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,- € pro Mahnung erhoben.
- Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
- Der Beitrag wird bei Eintritt sofort fällig und in den Folgejahren jeweils im Januar eines jeden Jahres.
Ellwangen, den 29.11.2025