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Beitragsordnung

Beitragsordnung

 

§1  Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragspflichten der Mitglieder sowie die Gebühren. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§2  Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

2. Neu festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

 

§3 Beiträge

 

Beitragsklasse:  Mitgliedsform:             Beitragshöhe pro Jahr:

01                        Einzelmitglied                                            40,- €

02                        Einzelmitglied, ermäßigt                            20,-€       

                            (Schüler, Auszubildende u. Studenten)      

03                        Familienmitglied                                        50,- €

04                        Ehrenmitglied                                              frei

 

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 02 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung.

3. Änderungen der persönlichen Angaben sind sofort dem Vorstand mitzuteilen, insbesondere auch bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 02.

4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 10,- € pro Mahnung erhoben.

5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.  

6. Der Beitrag wird bei Eintritt sofort fällig und in den Folgejahren jeweils im Januar eines jeden Jahres.

 

Kerpen, den 28.05.2016

 

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Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung

Ausstellungsordnung unseres übergeordneten Verbands "Amerikanische Hütehunde Europa e.V." (AH e.V.)

  • 1. Begriffsbestimmung & Allgemeiner Haftungsausschluss

    Eine Rassehunde-Ausstellung ist eine öffentliche Veranstaltung, zur Präsentation und Förderung der Hundezucht. Die Rassehunde werden in der Öffentlichkeit präsentiert, zwecks Kennenlernens der einzelnen Rassen, mit ihren rassetypischen Eigenschaften und um einen Überblick über den Stand der Zucht zu erhalten. Die einzelnen Hunde können hierzu vorgestellt und bewertet werden.

    Als alleiniger Veranstalter gilt der jeweilige dem Verband Amerikanische Hütehunde Europa e.V. angeschlossene und die Ausstellung ausrichtende Verein.

    Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Krankheit oder Tod eines Teilnehmers, Besuchers, betroffenen Dritten oder Hundes. Ebenfalls erfolgt keine Haftung für Verluste oder Schäden am Eigentum. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf allgemeine Vorkommnisse höherer Gewalt, sowie Maßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen, Anordnungen, Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen, Feuer, Tumulten, Demonstrationen, Diebstahl, Seuchen, Pandemien, Terrorismus, Kriege (incl. Verteidungsfall) und vergleichbare außergewöhnliche Gegebenheiten.

  • 2. Hunde

    2.1. Alle Hunde mit einer Ahnentafel können zur Ausstellung zugelassen werden. Dabei wird unterschieden in Hunde mit Ahnentafel:

           a) des Verbands „Amerikanische Hütehunde Europa e.V.“ bzw. deren angeschlossene Vereine

           b) der Verbände AKC, CKC, KC oder FCI bzw. deren untergeordnete Verbände und Vereine sowie vergleichbare Verbände und deren angeschlossene Vereine

           c) von anderen Verbänden bzw. deren angeschlossenen Vereinen

    Die Hunde können entweder, unabhängig von der Herkunft der Ahnentafeln zusammen oder getrennt gemäß den oben aufgelisteten Untergruppen, gerichtet werden. So ist es möglich Sondertitel entsprechend der Verbände und jeweiligen Vereine zu vergeben. Zudem ist es möglich, bei zu erwartendem vorzeitigem Meldeschluss, die verbands- bzw. vereinseigenen Hunde bei den Meldungen gegenüber -fremden vorzuziehen. Ebenfalls möglich ist eine Vorlaufzeit für verbands- bzw. vereinseigene Meldungen einzurichten, bevor bei Bedarf noch mit Meldungen von außerhalb aufgefüllt wird. 

    2.2. Es dürfen nur Hunde das Ausstellungsgelände betreten, die eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können, per EU-Heimtierausweis, mit einem inaktivierten Impfstoff nach WHO-Norm. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein. Darum dürfen Welpen auch frühestens in einem Alter von 15 Wochen das Ausstellungsgelände betreten, vorausgesetzt die Tollwutimpfung ist mindestens 21 Tage alt. Die letzte Tollwut-Impfung darf nicht älter als maximal drei Jahre sein. Es gelten die Angaben der jeweiligen Impfstoffhersteller, die im Impfpass hinterlegt sind. Am Eingang ist der Impfpass unaufgefordert vorzuzeigen. Für die verschiedenen Ausstellungsorte sind die Bestimmungen der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde maßgebend. So müssen in der Regel Hunde aus nicht gelisteten Drittländern zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 7 Monate alt sein und einen ausreichenden Tollwut-Titer vorweisen. Werden von der Aufsichtsbehörde die Auflistung von Daten, wie z.B. Adressen und detaillierte Impfdaten, so behält sich der Veranstalter das Recht vor diese im Vorfeld nach seinem Ermessen einzufordern. Selbstverständlich muss der Original Impfpass trotzdem bei der Eingangskontrolle vorgezeigt werden, zusammen mit den zugehörigen Hunden.

    2.3. Die Anforderungen der Tierschutzbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. So ist es z.B. ausdrücklich verboten Hunde auszustellen, mit eingekürzten Vibrissen (Tasthaaren) und solchen die taub, blind oder kupiert sind. Kastrierte Rüden sind erst ab der Veteranenklasse zugelassen.

    2.4. Läufige Hündinnen sind besonders zu schützen und vor Betreten des Ausstellungsgeländes zu melden. Wenn möglich wird ihnen ein besonderes Areal zum Aufenthalt zugewiesen. Dem Besitzer obliegt die besondere Aufsichtspflicht. Hündinnen im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium, ebenso wie säugende Hündinnen und / oder Hündinnen im Gefolge von Welpen, dürfen ebenso wie mit Ungeziefer behaftete und kranke oder krankheitsverdächtige Hunde generell nicht das Ausstellungsgelände betreten. Der Hundehalter haftet bei Zuwiderhandlung für alle Folgen.Bissige Hunde sind mit einem Maulkorb zu versehen. Übermäßig aggressive Hunde dürfen das Ausstellungsgelände nicht betreten. Andernfalls können sie vom Ausstellungsgelände verwiesen werden, ohne dass sie Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen und anderer entstandener Kosten haben. Jeder Eigentümer oder Halter haften für Schäden, die sein Hund verursacht. Es dürfen nur Hunde das Ausstellungsgelände betreten, die haftpflichtversichert sind. Es dürfen keine Hunde auf der Ausstellung zum Verkauf angeboten werden.

  • 3. Aussteller

    Kommerzielle Hundehändler dürfen keine Hunde ausstellen. Personen, die vom Verband Amerikanische Hütehunde Europa e.V. bzw. von einem der angeschlossenen Vereine, ausgeschlossen worden sind, dürfen ebenfalls keine Hunde ausstellen. Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Damit behält er sich auch das Recht vor, für laufende und weiter von ihm durchgeführte Rassehunde-Ausstellungen, Hausverbote gegen Personen zu verhängen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen Bestimmung dieser Ordnung verstoßen. Diese Personen haben keinerlei Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen und ggf. entstandener Kosten, ebenso wenig auf Entschädigungszahlungen. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung und deren Beauftragten ist Folge zu leisten. 

  • 4. Meldung

    4.1.  Ein Hund kann nur durch seinen Eigentümer oder Besitzer gemeldet werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann er sich auch vertreten lassen. Eine Meldung darf nur unter dem in der Ahnentafel (bzw. Register) angegebenen Namen erfolgen. Alle Angaben auf dem Meldeschein müssen der Wahrheit entsprechen. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Daten öffentlich gestellt werden können, z.B. im Rahmen eines Ausstellungskataloges und der Präsentation der Ergebnisse (z.B. Vereinshomepage). Am Tag der Ausstellung müssen die Ahnentafel, eventuell vorhandene Siegertitel, Championate und Leistungsnachweise mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Können entsprechende Nachweise nicht vorgelegt werden, die Bedingung zum Start in einer der entsprechenden Klassen sind, so wird der Hund automatisch entsprechend zurückversetzt. Das gleiche gilt für die Zuchtklasse; das Wurfabnahmeprotokoll muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden können. Im Rahmen der Meldung sind diese Unterlagen vorab in Kopie bis zum Ende des (auch vorzeitigem) Meldeschluss beizufügen. Später eingehende Unterlagen ebenso wie später erworbene Titel etc. können nicht mehr berücksichtigt werden. Zuchtgruppen können nur von den zugehörigen Züchtern und Nachzuchtgruppen nur von den zugehörigen Züchtern oder Deckrüdenbesitzern gemeldet werden.  

    4.2. Mit der Meldung wird die Ausstellungsordnung automatisch anerkannt. Mit der Meldung verpflichtet sich der Eigentümer zur sofortigen Zahlung des Meldegeldes. Erst nach dem Zahlungseingangs der Meldegebühr, auf dem angegebenen Konto, gilt der Hund als gemeldet. Für nicht ordnungsgemäß eingehende Zahlungen können 10,- € Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Doppelmeldungen sind unzulässig. Ist in der Ausschreibung eine Meldefrist angegeben oder eine Höchstgrenze an Teilnehmern, so können bei Erreichen von dieser, keine weiteren Meldungen mehr angenommen werden. Ggf. wird noch eine Warteliste eingerichtet. Dem Veranstalter steht es frei, insbesondere bei hohen Meldezahlen, in Absprache mit dem Verband, ggf. die Meldezahl noch zu erhöhen oder verbandseigene Hunde vorzuziehen und ggf. noch einen weiteren Richter zu verpflichten. Das Zurückziehen einer Meldung ist bis zum Ausstellungstag möglich. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen. Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr. Meldungen zum Junior-Handling dürfen nur von den jeweiligen Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.

    4.3. Der Verband für Amerikanische Hütehunde Europa e.V. und dessen angeschlossene Vereine behalten sich das Recht vor, auf Änderungen bezüglich des Programmablaufs, der angekündigten Richter, des Veranstaltungsorts und des Termins. Diese begründen alle keinen Anspruch auf Erstattung der Meldegebühr und sonstiger Kosten. Die Eigentümer/Besitzer werden nur bei einer Verlegung des Veranstaltungsorts und Termin schriftlich informiert und zwar unter der angegebenen Mailadresse. Ist sie nicht hinterlegt, dann per Telefon oder auf dem Postweg. Der Eigentümer kann seine Meldung bis zur in der Benachrichtigung angegebenen Frist zurückziehen. Andernfalls gilt der Hund als gemeldet. Sollte die Ausstellung ausfallen, werden die Meldegelder, bis auf die Abdeckung der bereits entstandenen Kosten zurückerstattet. Es werden ansonsten keine weiteren Aufwendungen erstattet oder sonstige Entschädigungen geleistet.

  • 5. Vorführung

    5.1. Der Eigentümer kann seinen gemeldeten Hund entweder selbst vorführen oder sich vertreten lassen. Handlungen und Unterlassungen wirken für bzw. gegen den Eigentümer und/oder den selbigen. Für das rechtzeitige Vorführen des Hundes ist jeder Aussteller bzw. Vorführer selber zuständig. Doublehandling ist grundsätzlich verboten und kann zum Platzverweis führen. Der Hund wird dann nicht gewertet. Es bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung bzw. Abdeckung angefallener Kosten und Schadensersatz.

    5.2. Während der Ausstellung dürfen sich im Ring lediglich der Zuchtrichter, Zuchtrichter-Anwärter, der Sonderleiter, der Ausstellungsleiter und dessen Vertretung, die Ringsekretäre, ggf. Ordner und Dolmetscher sowie die Hundeführer aufhalten. Es darf generell keinerlei Einfluss auf die Beurteilung und Platzierung eines Hundes genommen werden. Den Anweisungen des Richters und der Ringhelfer sind grundsätzlich Folge zu leisten. Die Beurteilungen und Platzierungen der Richter sind unanfechtbar und werden nicht überprüft. Öffentliche Unmutsäußerungen, Kritiken, Beleidigungen ebenso wie Störungen, führen zum Ausschluss dieser Personen von der Veranstaltung ohne jegliche Ansprüche. Bereits auf der Ausstellung vergebene Titel können aberkannt werden. Gegen die Person kann ggf. ein Ausstellungsverbot erwirkt werden.

    5.3. Ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes ist nicht erwünscht. Ein weiteres Hilfsmittel sind untersagt. Auch ein weiteres Zurechtmachen im Ring mit Hilfsmitteln wie Bürsten etc. ist unerwünscht. Hunde dürfen nur in ihrem natürlichen Zustand vorgeführt werden. Täuschung und Betrug führen zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne jegliche Ansprüche. Gegen die Person kann ggf. ein Ausstellungsverbot erwirkt werden. Schauhalsbänder bzw. Leinen ohne Stopp, so dass sie würgen können sind verboten.

    5.4. Formelle Beanstandungen können gegen Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr in Höhe von 150,- € (per Überweisung) schriftlich binnen 48 Stunden bei der Geschäftsstelle der Verbands Amerikanische Hütehunde Europa e.V. gemeldet werden. Fristversäumnis gilt als Verzicht auf das Rügerecht. Sollte der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen werden, so erfolgt keine Erstattung der Sicherheitsgebühr.

  • 6. Einteilung der Klassen

    Für jede Rasse gibt es folgende Klasseneinteilungen:

    Welpenklasse (Puppy Class):              3 -   6 Monate

    Jüngstenklasse (Youngster Class):     7 - 12 Monate

    Junghundeklasse (Junior Class):      13 - 17 Monate

    Offene Klasse (Open Class):             ab 18 Monaten

    Zuchtklasse (Breeding Class):          Hündinnen ab 18 Monaten, die in den letzten 7 Monaten Welpen geboren haben

    Championklasse (Champion Class): ab 18 Monate, für Hunde mit anerkanntem Nationalen oder Internationalen Championat

    Ehrenklasse (Honorary Class):          ab 18 Monate, für Hunde mit anerkanntem Nationalen und Internationalem Championat

    Veteranenklasse (Veteran Class):      ab 8 Jahre (nur hier sind auch kastrierte Rüden zugelassen)

    Stichtag für die Alterseinteilung ist der Tag der Ausstellung. Hündinnen und Rüden werden getrennt voneinander gerichtet. Dem Veranstalter steht es frei, z.B. in Abhängigkeit der Meldezahlen, einzelne Klassen anzupassen, zusammenzulegen bzw. weiter zu unterteilen z.B. nach Haarart, Farbschlag und/oder Geburtsdatum (z.B. Altersklasse/Age I und II). Bei Rassen wie dem Collie, empfiehlt sich grundsätzlich eine Unterteilung in Langhaar und Kurzhaar. Liegen genügend Meldungen vor, so können auch getrennte Siegertitel vergeben werden bis hin zum BOB und BOS. Dann können sie abschließend beim BIS(S) gegeneinander antreten (s.u.). Ebenso empfiehlt sich dort in der Offenen Klasse (Open Class) eine Unterteilung nach Farben: Open Sable (Sable, incl. Sable Merle), Open Tri (Tricolore, incl. Blue Merle) und Open White. 

  • 7. Wettbewerbe

    Zusätzlich zum normalen Richten der einzelnen Klassen können noch weitere Wettbewerbe angeboten werden. Die Bewertungen liegen im Ermessen des Zuchtrichters. Werden die Klassen von mehreren Zuchtrichtern gerichtet, so sollten auch die Wettbewerbe von allen, die jeweiligen Rassen betreffenden Zuchtrichtern gemeinsam gerichtet werden. Beim BIS(S) auch rasseübergreifend.

    7.1. Gruppenwettbewerbe: Für Hunde, die in einer der unter 6. genannten Klassen gemeldet und ausgestellt wurden und wenigstens mit „Gut“ bewertet wurden bzw. in der Ehren- oder Veteranenklasse gestartet sind (Nachweise sind mitzubringen), gibt es die Möglichkeit auch noch an einem der Gruppenwettbewerbe teilzunehmen, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:

    Paarklasse (Couple Class):                1 Rüde und 1 Hündin derselben Rasse, die beide den gleichen Besitzer haben. Gesucht wird das idealtypische Paar

    Zuchtgruppe (Breeders Group):        mindestens 3 Hunde einer Rasse, die den gleichen Zwingernamen haben, gemeldet vom Züchter

    Nachzuchtgruppe (Progeny Group): 1 Rüde oder 1 Hündin sowie mindestens 4 von deren Nachkommen, beiderlei Geschlechts, aus wenigstens zwei Würfen, gemeldet vom Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer. Beurteilt werden die Qualität der einzelnen Nachkommen, sowie die phänotypische Übereinstimmung mit dem Elternteil

     

    7.2. Juniorhandling  (Junior Showmanship): Bei diesem Wettbewerb steht nicht der Hund bei der Bewertung im Vordergrund, sondern das Kind, welches den Hund vorführt. Bei diesem Wettbewerb sollen die Kinder in lockerer Atmosphäre auf das spätere Vorführen eines Hundes vorbereitet werden. Beurteilt wird der Umgang mit dem Partner Hund, die Harmonie, das Auftreten, das Vorführen selber, aber auch z.B. Fairness und Sportlichkeit. Eine Unterteilung in verschiedene Altersklassen ist möglich. Sollten Rüden wie Hündinnen zusammen im Ring sein, so sollten die Rüden vorangehen.

     

    7.3. Nationensieger- und Europasiegerschau: Einmal im Jahr kann jede Nation eine Nationensieger- und eine Europasiegerschau durchführen. Es werden pro Rasse folgende Titel vergeben:

    Beste Junghündin einer Rasse: Unter den Klassensiegerinnen der Junghündinnen (Welpenklasse bis Junghundklasse) wird die beste Hündin ermittelt. Sie erhält den jeweiligen Jugend-Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europajugendsiegerin"

    Bester Jungrüde einer Rasse:   Unter den Klassensiegern der Jungrüden (Welpenklasse bis Junghundklasse) wird der beste Rüde ermittelt. Er erhält den jeweiligen Jugend-Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europajugendsieger"

    Beste Hündin einer Rasse:  Unter den Klassensiegerinnen der Hündinnen (Offene Klasse bis Veteranenklasse) wird die beste Hündin ermittelt. Sie erhält den jeweiligen Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europasiegerin"

    Bester Rüde einer Rasse:    Unter den Klassensiegern der Rüden (Offene Klasse bis Veteranenklasse) wird der beste Rüde ermittelt. Er erhält den jeweiligen Titel der Schau. Z.B. bei einer Europasieger-Schau, wäre das der Titel „Europasieger"

     

    7.4. Bester Hund der Rasse (BOB), Bester Hund des gegensätzlichen Geschlechts (BOS) und Bester Hund der Schau (BIS) oder Bester Hund der Spezial Schau (Specialty) (BISS):                             

    Best of Breed (BOB):  Hier treten alle Klassensieger einer Rasse gegeneinander an. Sollten zuvor bereits, wie z.B. auf einer Nationensieger- und Europasiegerschau üblich, die beste Junghündin und Hündin, sowie der beste Jungrüde und Rüde, einer Rasse, ermittelt worden sein, so treten nur noch diese vier gegeneinander an. Der Rassebeste von Ihnen erhält den Titel „BOB".

    Best of Opposite Sex (BOS):  Hier wird das gegensätzliche Geschlecht zum BOB gekürt. Ist die Auswahl zum BOB gefallen, dann wir unter den verbliebenen Hunden des gegenteiligen Geschlechts ebenfalls der beste Hund mit einem Titel bedacht, dem "BOS". Dieser Titel berechtigt nicht zur Teilnahme bei der Endausscheidung zum BIS bzw. BISS.

    Best in Show (BIS):  Werden auf einer Ausstellung mehrere Rassen oder auch Varianten dieser (z.B. Lang- und Kurzhaar) gerichtet, so treten die jeweiligen Rassebesten (BOBs) gegeneinander an. Der beste Hund der Schau erhält den Titel „BIS".

    Best in Specialty Show (BISS):  Wenn die Ausstellung eine Spezial Schau (Specialty) ist, ausgerichtet von einem Spezialzuchtverein der entsprechenden Rasse, ist es möglich, dass der beste Hund der Schau den Titel "BISS" erhält, an Stelle des Titels "BIS". Das ist pro Verein nur einmal im Jahr möglich.

  • 8. Formwertnoten

    Die Vergabe von Formwertnoten liegt im Ermessen des Zuchtrichters. 

    8.1.  Ab der Offenen Klasse: Ab der Offenen Klasse können folgende Formwertnoten vergeben werden; in Klammern befindet sich die englische bzw. amerikanische Übersetzung:

    V   = Vorzüglich  (Ex = Excellent): Ein vorzüglicher Hund muss dem Idealstandard der Rasse sehr nahekommen und die typischen Merkmale seines Geschlechts aufweisen. Er befindet sich in einer ausgezeichneten Verfassung und strahlt ein ausgeglichenes, harmonisches Wesen aus. Seine Haltung ist hervorragend und er ist von großer Klasse. Seine überlegenen Eigenschaften gegenüber seiner Rasse machen kleine Unvollkommenheiten vergessen. 

    SG  = Sehr Gut  (VG = Very Good): Ein sehr guter Hund muss die typischen Merkmale seine Rasse vorweisen können, mit ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung sein. Einige verzeihliche Fehler wird man ihm nachsehen können, aber keine schweren morphologischen. Dieses Prädikat wird nur einem Klassehund verliehen.    

    G  = Gut (G = Good): Ein guter Hund besitzt die Hauptmerkmale einer Rasse. Die guten Eigenschaften sollten die Fehler überwiegen, so dass der Hund als ein guter Vertreter seiner Rasse angesehen werden kann.

    Ggd = Genügend  (S = Satisfactory): Ein genügender Hund entspricht zwar seinem Rassetypus in genügender Weise, ohne dessen allgemein bekannte Eigenschaften zu besitzen oder dessen körperliche Verfassung zu wünschen übriglässt.

    Disq = Disqualifiziert  (I = Insufficient): Ein Hund kann disqualifiziert werden, wenn er nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typus entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist oder eindeutige Zeichen eines Weißtigers oder Albinismus aufweist sowie einen vom geltenden Standard ausschließenden Fehler hat. Das gleiche gilt für Hunde, die den Rassemerkmalen so wenig entsprechen, dass ihre Gesundheit beeinträchtig ist.

     

    8.2. Welpen bis Junghunde: Für jüngere Hunde, die in der Welpen-, Jüngsten-, oder Junghundeklasse starten, werden i.d.R. abweichende Formwertnoten vergeben; in Klammern befindet sich die englische bzw. amerikanische Übersetzung: 

    vv  = vielversprechend       (vp = very promising)

    vsp = versprechend            (p  = promising)

    wv  = wenig versprechend (s  = satisfactory)

    disq = disqualifiziert          (i   = insufficient)

     

    8.3. Ohne Formwertnote: Hunde, denen keine der obigen Formwertnoten zuerkannt werden kann, müssen aus dem Ring genommen werden mit dem Vermerk:

    Ohne Bewertung (Cannot be judged): Das sind Hunde, denen keine der oben genannten Formwertnoten zuerkannt werden können. Die Begründung ist auf dem Richterbericht anzugeben.

    Zurückgezogen   (Withdrawn):            Das sind Hunde, die vor dem Beginn der Bewertung aus dem Ring genommen werden. 

    Nicht erschienen (Non-attendance):    Das sind Hunde, die nicht zeitgerecht im Ring vorgeführt werden.

  • 9. Platzierungen

    Die Vergabe von Platzierungen liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie wenigstens die Formwertnote „G = Gut“ bzw. bis zur Junghundeklasse die Formwertnote „wv = wenig versprechend“ bekommen haben. Vergeben wird der 1., 2., 3. und 4. Platz. Weitere Platzierungen sind unzulässig. Die Platzierung erfolgt unmittelbar nach der Bewertung. Sie wird hinter der jeweiligen Formwertnote vermerkt (z.B. V1).

    Verspätet (Delayed):  Das sind Hunde, die erst in den Ring gebracht werden, wenn bereits einer der Hunde platziert worden ist. Sie scheiden dann aus der Platzierung aus und können lediglich noch eine Formwertnote erhalten.

  • 10. Zuchtrichter

    Der Zuchtrichter führt die Bewertung der Hunde durch. Er verpflichtet sich einen Bericht über jeden zu beurteilendem Hund zu schreiben oder zu diktieren. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen. Zuchtrichteranwärter bedürfen einer Zustimmung des Verbands „Amerikanische Hütehunde Europa e.V".

  • 11. Vergabe von Anwartschaften

    Man unterscheidet:

    JU-CAC = Jeunesse Certificat d'Aptitude au Championat:  Diese Jugend-Anwartschaft kann vergeben werden für den späteren Titel „Jugend Champion"

    CAC      =  Certificat d'Aptitude au Championat:  Diese Anwartschaft kann auf nationalen Ausstellungen, vergeben werden für den späteren Titel „Nationaler Champion"

    CACIB  =  Certificat d'Aptitude au Championat International de Beauté:  Diese Anwartschaft kann auf internationalen Ausstellungen vergeben werden für den späteren Titel „Nationaler Champion" oder „Internationaler Champion" bzw. „Grand Champion" 

    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Anwartschaften. Die Vergabe von Anwartschaften liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Klassensieger, die mindestens die Formwertnote „Sehr Gut" erhalten haben, bzw. ein „versprechend" bei den jungen Hunden, können eine Anwartschaft erhalten. Es darf nur eine Anwartschaft je Klasse für den jeweils besten Rüden und für die jeweils beste Hündin vergeben werden. Es besteht die Möglichkeit noch eine Reserveanwartschaft (R-Ju-CAC, R-CAC u. R-CACIB) für den jeweils zweitbesten Rüden und die jeweils zweitbeste Hündin in jeder Klasse zu vergeben, sofern sie mindestens die Formwertnote „Sehr Gut" erhalten haben, bzw. ein „versprechend" bei den jungen Hunden.  

  • 12. Zuerkennung Titel

    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zuerkennung von Titeln. Um einen Titel zu beantragen muss der Eigentümer des Hundes die geforderten Original Anwartschaftskarten (Bedingungen siehe unten) zusammen mit einer Kopie der zugehörigen Richterberichte und der Ahnentafel beim Verband für Amerikanische Hütehunde Europa e.V. einreichen. Davon muss mindestens eine Anwartschaft von einer Spezialschau sein, ausgerichtet von einem Spezialzuchtverein für die jeweilige Rasse. Bei Anerkennung erhält der Besitzer, nach Zahlung einer fälligen Gebühr, eine Urkunde, auf der der jeweilige Titel eingetragen wurde. Eine Kopie dieser Urkunde ist bei zukünftigen Ausstellungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen, wenn sie den Hund berechtigt in einer höheren Klasse (Championats- oder Ehrenklasse) zu starten. Sollte dieser Nachweis fehlen, wird der Hund in die Offene Klasse zurückversetzt. Der Titel „Jugend Champion“ berechtigt nicht zum Start in einer höheren Klasse.

    Jugend Champion: Der Eigentümer des Hundes muss zwei JU-CAC-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen. Die letzte Anwartschaft darf nicht älter als ein Jahr sein. Eine Reserve-JU-CAC-Anwartschaften kann aufgewertet werden. Der Titel „Jugend Champion“ berechtigt nicht zum Start in einer höheren Klasse.

    Nationaler Champion: Der Eigentümer des Hundes muss drei CAC-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen. Alternativ werden auch CACIB-Anwartschaften anerkannt. Zwischen der ersten und der letzten eingereichten Anwartschaft müssen wenigstens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die letzte Anwartschaft darf nicht älter als drei Jahre sein. Zwei Reserve-CAC oder Reserve-CACIB Anwartschaften können aufgewertet werden.

    Internationaler Champion: Der Eigentümer des Hundes muss drei CACIB-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen. Zwischen der ersten und der letzten müssen wenigstens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Die letzte Anwartschaft darf nicht älter als drei Jahre sein. Zwei Reserve-CACIB Anwartschaften können aufgewertet werden.

    Grand Champion: Ein solcher Hund muss bereits das Nationale und das Internationale Championat verliehen bekommen haben. Der Eigentümer des Hundes muss drei CACIB-Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Richtern einreichen, erworben auf Spezialschauen, ausgerichtet von Spezialzuchtvereinen für die jeweilige Rasse. Zwischen der ersten und der letzten müssen wenigstens 1 Jahr und 1 Tag liegen. Zwei Reserve-CACIB Anwartschaften können aufgewertet werden.

    Anerkennung von Titeln: An Championaten werden nur das Jugendchampionat, das Nationale Championat und das Internationale Championat anerkannt. Titel, wie Grand Champion, BOB, BIS(S), Europa(jugend)sieger(in) etc. werden nur von unserem Verein/Verband anerkannt, sowie von anderen Spezialzuchtvereinen für die jeweilige Rasse des AKC, CKC, FCI, KC und weiteren gleichgestellten Vereinen. Das heißt nur diese Titel werden bei den jeweiligen Hunden geführt. Die Titel Nationaler (z.B. Dt. CH) und Internationaler Champion (Int.CH) werden zusammengefasst unter der Abkürzung „CH", wenn beide Titel errungen wurden. Darüber steht nur noch der Grand Champion, mit der Abkürzung „GCH".

  • 13. Verstöße

    Verstöße gegen diese Ordnung können mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden, angefangen von einer Verwarnung, über die Aberkennung von Titeln und Anwartschaften sowie einem befristeten Ausstellungsverbot bis hin zum unbefristeten Ausstellungsverbot. Die Maßnahmen können gerichtet sein gegen Eigentümer, Aussteller, Vorführer und Besucher. Die Wahl der Maßnahme ist abhängig von der Schwere oder Wiederholungen von Verstößen. Solche Verstöße sind beispielsweise die Störung des geordneten, friedlichen Ablaufs einer Rassehunde-Ausstellung (incl. Rahmenveranstaltungen), Zuwiderhandlungen gegen eine Anweisung der Ausstellungsleitung und ihrer Vertreter und Beauftragten, Aufenthalt im Ring ohne Berechtigung, Einbringen von nicht zugelassenen Hunden auf das Ausstellungsgelände, Beleidigungen von Zuchtrichtern oder öffentliche mündliche oder schriftliche Kritik an dessen Bewertung, Erschleichung der Teilnahme durch falsche Angaben bei der Anmeldung, Nichtzahlen von Meldegebühren und die Vornahme von Veränderungen oder Eingriffen am gemeldeten Hund oder Duldung der Vornahme durch eine beauftragte Person, die geeignet sein könnte den Zuchtrichter zu täuschen oder Vorführung oder Duldung der Vorführung solcher Hunde durch eine beauftragte Person.

  • 14. Bildrechte

    Während der Veranstaltungen behalten sich der Verband und der ausrichtende Verein das Recht vor Fotos zu machen bzw. jemanden zu beauftragen, solche zu machen. Diese können später veröffentlicht werden, wie z.B. bei der Präsentation der Ergebnisse auf Homepages, in Sozialen Medien wie facebook etc.. Die Teilnehmer und Besucher der Veranstaltungen erklären sich mit dem Besuch der Veranstaltungen automatisch damit einverstanden.

  • 15. Mitgliedsvereine des Verbandes AH e.V.

    Die Mitgliedsvereine des Verbands Amerikanische Hütehunde Europa e.V. können zusätzlich zu dieser Ordnung Regelungen und Vorschriften erlassen, die diese Ordnung sinnvoll ergänzen, aber sie dürfen nicht im Gegenteil dazu stehen.

  • 16. Durchführungsbestimmungen

    Der Vorstand des Verbands Amerikanische Hütehunde Europa e.V. ist ermächtigt Durchführungsbestimmungen als Ergänzung zu dieser Ausstellungsordnung zu erlassen. Es wird empfohlen hierzu eine Kommission "Ausstellung" zu bilden, in Zusammenarbeit mit den dem Verband angehörigen Vereinen.

  • 17. Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung

    Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Ordnung insgesamt nach sich.

  • 18. Inkrafttreten

    Diese Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung der Amerikanischen Hütehunde Europa e.V. am 24.11.2024 in Kerpen verabschiedet und tritt sofort in Kraft.

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Ordnung Spaziergänge & Veranstaltungen

Da die Spaziergänge und Veranstaltungen rund um den Verein immer mehr Interessen finden und damit auch immer mehr Teilnehmer dabei sind, hier ein paar Regeln für ein weiteres harmonisches Miteinander, auch wenn ein rücksichtsvolles Miteinander selbstverständlich ist:

Mit der Teilnahme an einem Spaziergang werden nachfolgende Regeln automatisch anerkannt!

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. 

Jeder Teilnehmer haftet für eventuell von ihm oder seinem Hund verursachten Schäden selber. Darum müssen Zwei- wie Vierbeiner Haftpflicht versichert sein.

Alle Hunde, die älter als 12 Wochen sind, müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Verdacht darauf, dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen, ebenso wie solche, die mit Ungeziefer behaftetet sind. Läufige Hündinnen oder solche die schon stark vor- oder nachriechen können wegen der vielen Rüden ebenfalls leider nicht teilnehmen.

Während der Spaziergänge darf den Hunden nichts geworfen werden (wie z.B. Stöckchen, Bälle, Leckerchen etc.).

Jeder Teilnehmer muss genügend Wasser samt Trinkbehältnis für seine eigenen Hunde mitbringen. 

Futter, Leckerchen etc. dürfen nicht ohne Absprache an andere Hunde verfüttert werden.

Jeder muss genügend Kotbeutel dabei haben, falls Hinterlassenschaften entfernt werden müssen. 

Die Organisatoren sind weisungsberechtigt.

Wo Leinenpflicht besteht, müssen die Hunde angeleint werden, ansonsten immer dann, wenn die Organisatoren darum bitten oder wenn es zu Begegnungen mit anderen Menschen oder Hunden kommt. Das Gleiche gilt für Hunde die andere immer wieder belästigen oder sich aggressiv verhalten. 

Bei fast allen Spaziergängen kehren wir irgendwo ein. Dort sind die Hunde anzuleinen und haben sich ruhig zu verhalten. Es muss unbedingt Rücksicht auf andere Gäste und bedienendes Personal genommen werden. 

Markieren in geschlossenen Räumen und Anlagen muss unterbunden werden (z.B. durch kurzes Anleinen). Sollte es einmal zu einer unvorhergesehen Hinterlassenschaft kommen, so muss sie vom Hundehalter unaufgefordert sofort gründlich entfernt werden.

Während der Spaziergänge werden Fotos gemacht, alle Teilnehmer erklären sich mit der Teilnahme automatisch damit einverstanden, dass sie fotografiert werden und die Bilder später veröffentlicht werden (z.B. Homepage, Facebook).

Bitte beachtet die Anmeldefristen, sie enden i.d.R. eine Woche vor der Veranstaltung (siehe Homepage oder Rundbriefe an die Mitglieder). Danach wird der genaue Treffpunkt festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt. Sollte jemand kurzfristig absagen müssen, sind eventuell entstandene Kosten von den Teilnehmern zu tragen (z.B. bestelltes Essen oder reservierte Plätze im Restaurant oder Eintrittsgelder). Kurzfristige Absagen sind nur telefonisch (Handynummer) möglich. Bitte bei der Anmeldung immer die genaue Personenanzahl und die Zahl der Hunde angeben, damit wir einen Überblick haben und genügend Plätze für die Einkehr reservieren können oder genügend Essen auf Vorrat haben. Anfallende Kosten trägt, außer bei Spenden, jeder selber. 

Wir freuen uns auch immer über Gäste, die unseren Verein einmal kennenlernen wollen. Sie sind herzlich willkommen und können beim ersten Mal beitragsfrei mitgehen und dann schauen, wie es ihnen gefällt.

Ein respektvolles Miteinander ist die Basis für noch viele weitere schöne gemeinsame Spaziergänge! Wir freuen uns schon auf Euch!

 

Bei Ausstellungen gilt zwingend die Ausstellungsordnung!

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Gebührenordnung

Gebührenordnung

 

Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt in den Verein sofort fällig und in den nachfolgenden Jahren ohne Aufforderung immer im Januar eines jeden Jahres. Erfolgt der Eintritt in den Verein in der zweiten Jahreshälfte (ab dem 1. Juli), so ist nur noch die Hälfte des Beitrags für das aktuelle Jahr fällig. In den darauffolgenden Jahren ist dann wieder der volle Beitrag jeweils fällig. Alle Zahlungen (ausgenommen der Fahrtkostenerstattung für die Wurfabnahme, die bei Abnahme sofort in bar an den Zuchtwart fällig werden), sind per Überweisung auf das Vereinskonto bzw. auf das PayPal-Konto des Vereins zu zahlen. Rechnungsstellungen, im Rahmen des Zuchtgeschehen, erfolgen in der Regel immer per Mail und sind sofort fällig. Bei Verzug werden 10,- € Mahngebühr fällig. Bei nicht fristgerechter und vollständiger Zahlung erfolgt die Wandlung in eine Ruhende Mitgliedschaft mit einer Sperre für alle Aktivitäten und Rundmails. Zudem kann ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen und eine Sperre für alle weitere Veranstaltungen. Meldegebühren werden stets zeitgleich mit der Meldung fällig, erst dann wird die Meldung gültig. 

 
Mitgliedschaft:

40,- €   Einzelmitglied                                                                                                           

20,- €   Einzelmitglied, ermäßigt (Schüler, Auszubildende & Studenten)                                     

50,- €   Familienmitgliedschaft                                                                                              

 
Zucht:

40,- €   Zwingernamenschutz international (Verband)                                                           

25,- €   Zuchtzulassung                                                                                                          

15,- €   Ahnentafeln                                                                                                              

25,- €   Wurfabnahme (Aufwendungen Zuchtbuchamt)                                                         

0,30 €   Fahrtkostenerstattung an den Zuchtwart, pro gefahrene Kilometer                         

                 (alternativ können in Absprache auch die Reisekosten z.B. per Flug erstattet werden)   

 

Die Listungen im Rahmen des Zuchtgeschehens auf der Vereinshomepage sind kostenfrei. Sollte es nach Verstößen gegen die Ordnungen zur Entfernung gekommen sein, so ist eine Wiederaufnahme kostenpflichtig mit 25,- €.       

    
Ausstellungswesen:

25,- €   Championats Urkunde (Verband)

 

Meldegebühren Mitglieder:

30,- €   Meldegebühr                                                                                                          

20,- €   Gruppenwettbewerbe                                                                                           

10,- €   Juniorhandling        

                                                                                                

Meldegebühren Nichtmitglieder:

50,- €   Meldegebühr                                                                                                            

35,- €   Gruppenwettbewerbe                                                                                               

20,- €   Juniorhandling                                                                                                         

 

Bank:

Raiffeisenbank Bopfinger Bank Sechta-Ries eG

IBAN: DE19 6006 9239 0028 3220 02

BIC: GENODES1BPF

                                                     

 

Die Änderungen der Ordnung wurden am 12.11.2023 auf der Mitgliederversammlung verabschiedet.

Diese Gebührenordnung tritt am 12.11.2023 in Kraft.

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Datenschutzordnung

Datenschutzordnung  (Stand 24.05.2018)

 

Umgang mit personenbezogenen Daten

Vertraulichkeit im Umgang mit persönlichen Daten liegt uns sehr am Herzen. Darum sind wir sehr bemüht, einen größtmöglichen Schutz zu bieten. Im Weiteren möchten wir erläutern, aus welchen Gründen und in welchem Umfang personenbezogene Daten in unserem Verein erhoben und verwendet werden:

 

§ 1.  Personenbezogene Daten von unseren Mitgliedern

Beim Eintritt in unseren Verein werden gemäß unserer Satzung und zur Verfolgung der entsprechenden Vereinsziele von jedem Mitglied die persönlichen Daten Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Mailadresse und ggf. Homepage sowie die Namen der im Besitz befindlichen Hunde aufgenommen. Die Listung von Name, Vorname und Adresse dienen der persönlichen eindeutigen Zuordnung. Das Geburtsjahr entscheidet über die Stimmberechtigung und das Geburtsdatum ermöglicht uns ggf. einen persönlichen Geburtstagsgruß. Die Telefonnummer dient der Kontaktaufnahme bei Nachfragen und die Mailadresse zum Versand unserer Vereinsrundmails sowie für Einladungen zur Mitgliederversammlung und für sonstige Vereinsinfos und Veranstaltungshinweise. Grundsätzlich werden alle personenbezogenen Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Alle diesbezüglichen Informationen werden grundsätzlich intern nur dann verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks erforderlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass ein personenbezogenes schutzwürdiges Interesse besteht, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

§ 2. Mitgliederliste

Ihre Daten werden in unserer Mitgliederliste geführt und als Datei inclusive einer zusätzlichen Datensicherung auf einem externen Datenspeicher gespeichert. Eine aktuelle Liste liegt zudem immer in ausgedruckter Form vor. Veraltete Listen werden sofort mit einem entsprechenden Aktenvernichter zerkleinert. Die vorliegenden Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergereicht. Es erfolgt kein Datenverkauf oder eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte. Einzig die Vorstandsmitglieder haben im Rahmen ihrer Funktionen Einblick auf die Daten, sofern sie sie zur Ausübung ihres Amtes benötigen, wie z.B. im Rahmen der Kassierer Tätigkeit. Auch sie verpflichten sich, die Daten nur im Rahmen ihrer Aufgaben zu nutzen, nicht an Dritte weiterzugeben und nach Ablauf ihrer Amtstätigkeit die entsprechenden Daten zu löschen bzw. an ihren Nachfolger weiterzugeben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden alle Daten in der Mitgliederliste sofort gelöscht, sofern keine offenen Forderungen unsererseits mehr bestehen. Ansonsten erfolgt die Löschung unmittelbar nach Begleichung der offenen Forderungen.

 

§ 3.   Bankeinzug

Sobald ein Bankeinzugsverfahren umgesetzt wird, wird unsere Kassiererin Sie nach der Bankverbindung fragen. Die von Ihnen hierzu freiwillig abgegebenen Daten speichert sie zum Zwecke des Einzugs. Bei der Ausführung des Bankeinzugs selber, gibt sie die Daten entsprechend an die durchführende Bank weiter. Diese ist verpflichtet die Daten gemäß der deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

§ 4.   Steuergesetzliche Bestimmungen

Unser eingetragener Verein ist zu einer regelmäßigen steuerlichen Abwicklung verpflichtet. In der Regel besteht hierzu eine Aufbewahrungspflicht gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts. Bis dahin werden die Daten von ausgeschiedenen Mitgliedern gesondert gespeichert bzw. in Papierformat gesondert abgelegt, so dass sie nicht weiter der aktuellen Datenverarbeitung unterliegen. Nach Fristablauf werden die Daten endgültig gelöscht bzw. vernichtet.

 

§ 5. Vereinsrundmails

Vereinsrundmails werden bei Bedarf an alle Mitglieder des Vereins, die eine Email-Adresse angemeldet haben, zur Information, Weiterbildung usw. gesendet. Diese Rundmails können auch vereinsinterne persönliche Daten enthalten (siehe § 5.1.). Jeder Empfänger ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die darin enthaltenen Daten nicht an Nichtmitglieder unseres Vereins weitergegeben werden.

§ 5.1. Begrüßung neuer Mitglieder

In unseren Vereinsrundmails werden neu eingetretene Mitglieder mit Name, Vorname, Land und Bundesland (im Ausland vergleichbares) vorgestellt und ihre Zugehörigkeit zur Vereinsgemeinschaft allen Mitgliedern bekannt gemacht. Gleichzeitig gibt das so den übrigen Mitgliedern die einzige Möglichkeit, in Ausnahmefällen satzungsgemäß Einspruch gegen die Mitgliedschaft zu erheben , falls es z.B. in der Vergangenheit Umstände gab bzw. in der Zukunft solche möglicherweise zu erwarten sind, die gegen unsere Vereinsziele sprechen.

§ 5.2. Benennung von Spendern

Die Namen von Spendern werden in unseren Vereinsrundmails an alle Mitglieder bekannt gegeben und/oder im Ausstellungskatalog, je nach Beschaffenheit und Ziel der Spende. Sollte der Spender dies nicht wünschen, so wird davon keinen Gebrauch gemacht.

 

§ 6. Funktionäre

Von unseren Funktionären finden Sie auf der Vereinshomepage, Briefköpfen, Ausstellungskatalog und ggf. anderen Medien, Name, Vorname, Postleitzahl mit Wohnort, ggf. Land, Telefonnummer und Mailadresse. Beim 1. Vorsitzenden und Zuchtbuchamt zudem noch die Straße und Hausnummer. Nur so ist eine Kontaktaufnahme zur Ausübung der Ämter möglich. Die Mailadressen sind geschützt durch das Ersetzen des „@„-Zeichens durch das ausgeschriebene „(at)“ um ein Auslesen von nicht zugangsberechtigten Personen via entsprechendem technischen Gerät zu vermeiden. Zudem ist eine Nutzung der Daten außerhalb unserer satzungsgemäßen Ziele strengstens verboten. Das Versenden von Spam-E-Mails an diese Adressen ist ebenso untersagt. Wir behalten uns entsprechende rechtliche Schritte vor.

 

§ 7. Veranstaltungen

§ 7.1. Datenerfassung

Im Rahmen der unter den Vereinszielen stattfindenden Veranstaltungen, werden die Teilnehmer (Mitglieder und Gäste) mit Namen und Kontaktdaten vorübergehend gelistet. Dies dient dazu, dem Veranstalter einen Überblick über die Zahl und Art der Teilnehmer zu ermöglichen und wichtige Mitteilungen weitergeben zu können (z.B. Treffpunkt, Infos über Abläufe, ggf. Änderungen und Absagen). Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Nach der Veranstaltung wird die Liste wieder gelöscht bzw. per Aktenvernichter entsorgt.

§ 7.2. Fotos

Entsprechend unserer Ordnung für Spaziergänge und Veranstaltungen sowie Ausstellungen, können jedoch während der gesamten Veranstaltung Fotos gemacht werden, die zum Teil auf unserer Vereinshomepage und bei Facebook gezeigt und in vereinseigenen Printmedien, wie z.B. dem Ausstellungskatalog veröffentlicht werden, so dass sie dort für jedermann zugänglich einzusehen sind. Hierzu weiter unten noch weitere Infos. Grundsätzlich achten wir darauf, dass besonders schützenswerte Personen oder z.B. Kindergesichter nicht erkennbar sind. Da die Bilder nicht mit persönlichen Daten versehen werden, sind sie einzelnen Personen nicht zuzuordnen. Einzig bei besonderen Danksagungen können Namen genannt werden. Wer dies nicht möchte kann jederzeit dagegen Einspruch erheben. Die Namen werden dann sofort entfernt bzw. gar nicht erst veröffentlicht. Eine weitere Ausnahme gibt es bei Wettbewerben. Dort können im Rahmen der Ergebnislisten die Sieger mit Namen und Vornamen benannt werden. Genaueres hierzu unter dem nachfolgenden Passus § 7.3.. Zudem ist es bei öffentlichen Veranstaltungen immer möglich, dass Presse vor Ort ist, die Fotos macht und öffentlich publiziert. Auch hier geben wir keine persönlichen Daten preis, es sei denn es handelt sich um Funktionäre unseres Vereins und dann auch nur deren Namen und Vornamen in Bezug auf das auszukleidende Amt, im Rahmen der nötigen Öffentlichkeitsarbeit gemäß unserer Satzung und Ordnungen. Einzig bei Wettbewerben können die Titelträger mit Namen, Vornamen und ggf. Herkunftsland benannt werden (siehe ebenfalls nachfolgender Passus § 7.3.). Keine Einwirkung haben wir auf Informationen, die sich die Presse selber ohne unser Wissen beschafft. Aber auch hierzu gilt, dass die Vervielfältigung und Veröffentlichung von personenbezogenen Daten nicht ohne die Einwilligung der jeweiligen Personen erlaubt ist.  

§ 7.3. Wettbewerbe / Ausstellungen

Bei öffentlichen Wettbewerben, insbesondere Ausstellungen, wie z.B. unserer jährlich stattfindenden Europasiegerschau, wird gemäß den Zielsetzungen unserer Satzung und Ordnungen ein Ausstellungskatalog erstellt, mit den Daten, die Sie uns über den Meldezettel (zur Anmeldung der Hunde) mitgeteilt haben. Die Chipnummer der Hunde wird nicht öffentlich gezeigt und dient nur zur internen eindeutigen Identifizierung der einzelnen Hunde in Zweifelsfalle. So werden im Ausstellungskatalog alle Hunde mit vollständigen Namen (Pedigree Name), Zuchtbuchnummer, Geburtsdatum, Farbe, vollständige Namen der Elternteile, Namen der Besitzer und ggf. Züchter gelistet und in der Regel jeweils mit Adresse, bestehend aus Postleitzahl, Wohnort und ggf. Land aufgeführt. Beim Juniorhandling werden, neben dem Hundenamen, der Name, Vorname und zudem das Geburtsjahr der Kinder und Jugendlichen im Katalog zur weiteren Klassenunterteilung und um sicher zu gehen, dass die Volljährigkeit bei Jugendlichen noch nicht erreicht ist, veröffentlich. Ein jeder Aussteller erhält einen solchen Katalog. Ein Überbestand wird ggf. zum Verkauf öffentlich angeboten. Später wird eine Ergebnisliste auf der Vereinshomepage veröffentlicht, mit wenigstens einem Foto von jedem platzierten Hund und seinem Hundeführer mit Angabe der Daten, die auch bereits im Ausstellungskatalog zu jedem Starter zu finden sind. Hinzu kommt die Bewertungs- und Platzierungsnote. Einzelne Bilder kommen auch auf auch auf unsere Vereinsseite bei Facebook. Falls Videos eingestellt werden, so sind sie frei von personenbezogenen Daten. Sollte die Presse über unsere Veranstaltungen berichten, so erhält sie auch auf Wunsch die Namen der Sieger sowie ihrer Hunde sowie ggf. noch das Herkunftsland (genaueres siehe hierzu dem vorherigen Passus § 7.2.).

§ 7.4. Belege und Auszeichnungen für Teilnehmer

Bei den meisten Wettbewerben, Seminaren, Schulungen etc. werden Zertifikate vergeben, wie z.B. Urkunden, Anwartschaften, Teilnahmebestätigungen etc. versehen mit dem persönlichen Namen desTeilnehmers bzw. Besitzers und dem Hund. Teilweise kommen noch Bewertungsnoten hinzu. Auch diese Unterlagen sind besonders geschützt bei der Erstellung und sind so Dritten nicht zugänglich. Sie werden direkt dem jeweiligen Empfänger im Rahmen der Veranstaltung übergeben oder andernfalls über den Postweg verschickt.

 

§ 8. Zucht

§ 8.1. Datenerfassung

Ein wichtiges Vereinsziel ist die Zucht gesunder Hunde, gemäß unserer Satzung und Zuchtordnung. Wie dort angegeben ist es hierzu unerlässlich, relevante Daten zentral im Zuchtbuch zu erfassen. Hierzu werden folgende Daten (Pedigreename, Geburtsdatum, Geschlecht, Haarart, Farbe, Zuchtbuchnummer, Chipnummer, Ahnen, American Lines, AVK, IK, Augenuntersuchungsbefund vom Spezialisten, PPMs, Röntgenergebnisse, Gentests, Genprofil, Gewicht, Größe, Fotos, ggf. Gesundheitszeugnis etc.) erfasst.   Insbesondere die zur Zucht in Frage kommenden Hunde, aber auch alle im Verein geborenen Hunde werden vom Zuchtbuch so erfasst. Andernfalls ist das Ausstellen eines Pedigrees (Ahnentafel) nicht möglich. Die Erfassung schließt die Namen, Adressen und Kontaktdaten der Welpenkäufer mit ein. Die Züchter sind gemäß den Vorgaben des Veterinäramts, verpflichtet, die Käufer um ein entsprechendes Einverständnis zur Datenweitergabe bitten. Diese werden im Zuchtbuchamt vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten sind als Datei gespeichert und zusätzlich noch zur Datensicherung auf einem externen Speicher. Ziel des Umfangs der Datenerfassung ist es, sinnvolle Zuchtstrategien zu entwickeln, um die Rassegesundheit weiter zu fördern.

§ 8.2. Zertifikate

Auch alle Zertifikate rund um das Zuchtgeschehen beinhalten persönliche Daten des jeweiligen Besitzers und oder Züchters, wie z.B. bei den Ahnentafeln der Hunde (Pedigree) sowie bei Urkunden zu verliehenen Championaten, Zwingernamen, Zertifizierten Zuchtstätten, Zuchttauglichkeit etc.. Zum Erlangen dieser gibt der Antragssteller selber die entsprechenden Daten preis, in der Regel per entsprechender Formulare. Dort werden neben persönlichen Daten des Besitzers (in der Regel Name, Vorname, ggf. Zuchtstättenname, Adresse und Kontaktdaten) die gemäß unserer Ordnungen geforderten Daten zu den jeweiligen Hunden erfragt. Die Daten werden entsprechend geschützt vor dem Zugriff Dritter hinterlegt.

§ 8.3. Untersuchungsstellen

Um in den Genuss von Vereinsrabatten zu kommen oder um überhaupt einen Anspruch auf Befundung zu haben sind bei einigen Untersuchungsstellen (z.B. Röntgen- und Laborauswertungen, im Rahmen der genetischen Befunde für unsere Hunde) größtenteils entsprechende Vorlagen von Seiten des Zuchtbuchs nötig. Hierzu tragen wir, neben den Angaben zum jeweiligen Hund, auch die persönlichen Daten, wie Name, Adresse und Kontaktdaten ein. Nur so ist eine Befundung möglich. In der Regel geben wir die Vorlagen direkt an die Besitzer der Hunde weiter, damit sie diese selber einreichen können. Die Befunde selber werden zum Zwecke der Nichtverfälschung, direkt von den Auswertern ans Zuchtbuchamt geschickt, unter Angabe der persönlichen Daten. Nur so ist eine eindeutige Zuordnung möglich. Zum Teil geht ein Duplikat parallel an die Hundebesitzer. Andernfalls leitet das Zuchtbuchamt Befund oder Kopie weiter an die Besitzer. Ein Exemplar verbleibt beim Zuchtbuchamt, als Beleg für die jeweiligen Befunde, zum Teil auch über die Lebenszeit des Hundes hinaus, um auch für seine Ahnen einen Beleg für den jeweiligen Befund zu haben. Dabei gibt das Zuchtbuchamt keine Befunde an Dritte heraus. Das ist nur dem Züchter oder Deckrüdenbesitzer selbst erlaubt. So werden auch keine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben.

§ 8.4. Zuchtkommission

Da wir bezüglich der Entscheidungen rund um die Zucht auf ein demokratisches Prinzip setzen, um Vorteilsnahmen zu vermeiden und vor allem die Sachkunde vieler zusammenzutragen, haben wir entsprechend unserer Satzung und Zuchtordnung eine Zuchtkommission bestellt. Sie besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzendem, dem Vertreter Deckrüden und Vertreter Zuchthündinnen sowie den Zuchtwarten und Zuchtwartanwärtern. Alle Anträge, angefangen von Zwingernamenschutz, über Zuchttauglichkeit bis hin zur Zucht benötigen gemäß unserer Zuchtordnung die Zustimmung (i.d.R. reicht die mehrheitliche) der Zuchtkommission. Sie werden in der Regel per Mail verschickt. Jedes Mitglied der Zuchtkommission verpflichtet sich, alle Angaben vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass keine Daten an Dritte weitergelangen können. Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten gelöscht.

§ 8.5. Präsentation Homepage

Zuchthunde, Zuchtanwärter, Züchter, Deckrüdenbesitzer und Wurfankündigungen, samt geborenen Würfen können von vereinszugehörigen Züchtern (und Deckrüdenbesitzern, die nicht parallel noch eine Zuchtstätte unter einem anderen Verein haben) auf unserer Vereinshomepage präsentiert werden, inclusive Fotos, Namen, Titel, Pedigree, Gesundheitsdaten etc. zu den Hunden. Da die Besitzer, die dies wünschen, auch an einer Kontaktaufnahme von Seiten der Öffentlichkeit interessiert sind, werden die von ihnen dafür freiwillig angegebenen entsprechenden Kontaktdaten dort angegeben. In der Regel sind das Name, Vorname, Postleitzahl mit Wohnort (und Land), Telefonnummer und Mailadresse. Letztere ist in der Regel so verfasst, dass das „@“-Zeichen durch ein mit Leerzeichen umgebenen „(at)“ abgeändert wird, so dass die Seiten nicht so ohne weiteres maschinell ausgelesen werden können, um Daten abzugreifen. Die Erlaubnis hierzu muss jeder Züchter und Deckrüdenbesitzer schriftlich an das Zuchtbuchamt geben.

§ 8.6. Präsentation Vereinsrundmail

In den Vereinsrundmails an alle Mitglieder werden die Geschehnisse rund um die Zucht und dem Erhalt von Titeln (Championaten), in die Wege geleitet von unserem Verein, unter Erwähnung der jeweiligen Hundebesitzer bzw. –züchter, in der Regel mit Name, Vorname und ggf. Homepage vorgestellt. Das dient entsprechend unserer Satzung und Zuchtordnung der Bekanntmachung, gemäß unseren Vereinszielen.

 

§ 9. Facebookseite

Um die Vereinsseite von facebook lebendig zu halten, müssen regelmäßig interessante Beiträge und Fotos gepostet bzw. geteilt werden. Facebooknutzer (in der Regel Mitglieder unseres Vereins), die die Teilung ihrer Fotos und Beiträge wünschen, müssen dies schriftlich mitteilen, da in der Regel auch ihr Nutzername bei diesen Berichten oder Fotos erscheinen. Dies kann jederzeit wiederrufen werden.

 

§ 10. Dachverband

Zwingernamen und Championate werden von unserem Dachverband Amerikanische Hütehunde Europa e.V. vergeben. Hierzu werden die Daten, wie Name, Vorname, Adresse und Mailadresse der Zuchtstätteninhaber bzw. der Hundebesitzer, die ein Championat zuerkannt bekommen sollen, an den Verband weitergegeben. Er benötigt sie zum Ausstellen der Urkunden und zur Rechnungsstellung. Der Verband hat sich dazu verpflichtet die Daten nicht an Dritte weiterzuleiten und bei Vereinsaustritt aus dem Verband unter Wahrung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sofort zu löschen.

 

§ 11. Umgang mit Kontaktdaten

Sollten Sie mit uns den Kontakt per Telefon oder E-Mail aufnehmen, so können zum Zwecke des Verarbeitungsvorgangs Daten, wie Name, E-Mailadresse und/oder Telefonnummer kurzzeitig erfasst werden. Erlischt der Bearbeitungsvorgang, werden auch die oben genannten Daten wieder gelöscht. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn Sie wünschen selber einen weiterführenden Kontakt.

 

§ 12. Serversicherheit

Wir haben keinen Einfluss auf die Übertragung von Daten von und zu unseren Servern. Datenübertragung im Internet kann generell von Sicherheitslücken behaftet sein. Dies gilt auch für das Öffnen von uns versandten Mails sowie das Öffnen von Links (z.B. auf unserer Vereinshomepage und in den Vereinsrundmails an alle Mitglieder). Einen vollständigen Schutz, durch Zugriffe von Dritten, ist nicht realisierbar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Internet trotz aller technischen Vorkehrungen eine absolute Datensicherheit nicht zulässt. Für Handlungen von Dritten haften der Verein und seine Mitglieder nicht.

 

§ 13. Schutzmaßnahmen

Der Verein hat technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet, ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Von daher nimmt ein jedes Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:

- die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen

- die Vertraulichkeit, die Integrität, die Echtheit und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist

Ein Zugriff im Rahmen von Wartungsarbeiten des Computers ist nur gestattet, im ausdrücklichen Auftrag des Computerinhabers und wenn die beauftragte Person sich verpflichtet keine Daten, insbesondere keine personenbezogenen Daten abzugreifen und an Dritte weiterzuleiten.

 

§ 14. Recht auf Löschung

Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insb. §§34 u. 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berechtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten.

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