
Zuchtordnung
Zuchtordnung unseres Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V." (AC e.V.)
Zweck des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V." (im weiteren AC e.V. genannt), ist die Erhaltung und Förderung des Amerikanischen Collies in Europa, nach dem Amerikanischen Rassestandard, mit seinem Aussehen, besonderen Beschaffenheit, Eigenschaften, Farbenvielfalt und Größe, bei gleichzeitiger Förderung der Gesundheitswerte sowie der genetischen Vielfalt.
1. Zuchtbuchamt
Das Zuchtbuchamt des Vereins AC e.V. wird geführt vom Zuchtbuchführer (Zuchtleiter, Hauptzuchtwart). Der Zuchtbuchführer wird gewählt von der Mitgliederversammlung. Der Zuchtbuchführer zählt zum Vorstand des Vereins "Amerikanische Collies Europa e.V.". Er führt das Zuchtbuch. Das Zuchtbuchamt erfasst zentral alle relevanten Zuchtdaten des Vereins AC e.V., wie z.B. alle Zuchtstätten, Züchter, Deckrüdenbesitzer, Zuchthündinnen, Deckrüden, Würfe. Die einzelnen Hunde werden erfasst mit allen relevanten Daten, wie z.B. vollständigem Pedigree Namen, Ahnen, Zuchtbuch- und Chipnummern, Geburtsdatum, Geschlecht, Haarart, Farbe, DNA-Profil-Nummer, Gesundheitswerte, Titel sowie Name und Adresse des Züchters sowie Name und Adresse des Eigentümers inklusive Kontaktdaten. Decktage und Wurftag werden ebenso erfasst wie die gesamte Wurfstärke inklusive aller lebenden und eventuell totgeborenen oder später verstorbenen Welpen zzgl. Besonderheiten und Abnormitäten einzelner Welpen und der Mutterhündin. Das Zuchtbuchamt erstellt u.a. die Ahnentafeln und Nachzuchtstatistiken, erfasst und prüft Zuchtanträge, Deck- und Wurfmeldungen sowie Wurfabnahmen und lässt Zwingernamen beim Verband international schützen.
2. Zuchtkommission
Die Zuchtkommission setzt sich zusammen aus dem Zuchtleiter, den Zuchtwarten und den Zuchtwartanwärtern sowie dem 1. und 2. Vorsitzenden und je einen Vertreter für Deckrüden und einem für Züchter. Alle verpflichten sich zu regelmäßigen Fortbildungen. Es finden regelmäßige Treffen und Informationsaustausche statt, dies kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Mitglieder, die Interesse haben Zuchtwartanwärter zu werden, können sich beim Zuchtbuchführer bewerben und werden bei Zustimmung der Zuchtkommission ein Mitglied dieser. Nach dem Erwerb der Fachkunde werden sie vom Zuchtbuchführer zum Zuchtwart ernannt.
Die vom Zuchtbuchamt erfassten Daten werden von der Zuchtkommission ausgewertet und Zuchtstrategien entwickelt. Kriterien z.B. für die Zuchttauglichkeit und die Wurfabnahme werden überprüft und gegebenenfalls ergänzt oder verändert. Die Zuchtkommission macht Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen der Zuchtordnung. Diese werden dann in der Mitgliederversammlung vorgestellt, die dann mehrheitlich entscheidet über die Annahme oder Ablehnung. Die Zuchtkommission ist ermächtigt auch kurzfristige Änderungen bei der Zuchtordnung vorzunehmen, die dann bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Zuchtkommission unterstützt Fortbildungen, Schulungen und Tagungen zur Aus- und Weiterbildung im Zuchtwesen. Sie berät Züchter, Deckrüdenbesitzer und Zuchtstätten. Sie überprüft die sinnvolle Teilnahme an aktuellen Studien und gibt entsprechende Empfehlungen heraus. Sie prüft, ob alle Bedingungen für eine Zuchttauglichkeit von Zuchtanwärtern gegeben sind und entscheidet dann mehrheitlich über ihre Zuchtzulassung. Die Zuchtkommission kann Einschränkungen in der Zuchtverwendung mehrheitlich beschließen, auch nachträglich, sollten z.B. bei den Nachzuchten einer Zuchthündin oder eines Deckrüden vermehrt zuchtausschließende Fehler auftreten bzw. bedenkliche Erbfaktoren zu Tage treten.
Die Zuchtkommission führt Listen mit anerkannten spezialisierten Auswertungsstellen für Röntgengutachten (GRSK), spezialisierte Augenuntersuchungen (DOK/ECVO/ACVO) und Auswertungen von hochwertigen Laboren sowie für zentrale Hunderegister. Sie erstellt und überarbeitet regelmäßig sämtliche für die Zucht notwendigen Formulare, Vordrucke, Anträge, Abnahmen, Meldungen, Kontrollbögen, Zertifizierungen und Prüfungsunterlagen, gemäß den Anforderungen der Zuchtordnung.
3. Zuchtwarte
Der Zuchtleiter beauftragt die Zuchtwarte mit der Durchführung von Kontrollen von Zuchtstätten und Wurfabnahmen, entsprechend den Vorgaben der Zuchtordnung. Auf speziellen Vordrucken werden die Kontrollen und Abnahmen dokumentiert und umgehend ans Zuchtbuchamt weitergeleitet. Alle Besonderheiten und Abnormitäten müssen vermerkt werden.
Zertifizierte Züchter des AC e.V. stehen für eine qualitativ hochwertige Zucht, ganz nach dem Motto Qualität vor Quantität. Neuzüchter müssen erst eine gute Fachkunde vorweisen bzw. erlangen, um an eine vorläufige Anerkennung der Zuchtstätte zu bekommen. Alle Züchter und Deckrüdenbesitzer sind angehalten sich regelmäßig fortzubilden, um ihr Wissen ständig zu erweitern und auf den neuesten Wissensstand zu bringen bzw. zu bleiben. Wer unter dem Verein AC e.V. züchten möchte, meldet sich beim Zuchtbuchamt. Angehende Züchter und Deckrüdenbesitzer müssen volljährig und Mitglied im Verein "Amerikanische Collies Europa e.V." sein. Jeder Züchter und Deckrüdenbesitzer ist verpflichtet ein eigenes Zucht- bzw- Deckbuch zu führen. Es können auch die Vorlagen vom Zuchtbuchamt des Vereins "Amerikanische Collies Europa" ergänzend genutzt werden. Züchter und Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet allen Anforderungen der Zuchtordnung fristgerecht unaufgefordert nachzukommen. Alle Daten müssen immer sofort (auch) auf elektronischem Weg ans Zuchtbuchamt weitergeleitet werden.
Zuchtstätten, die gemäß den Vorgaben des Vereins AC e.V. züchten, erhalten als besondere Auszeichnung das Prädikat „Zertifizierte Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V.“. Hierzu haben wir eine Plakette entworfen, die die Züchter auf Ihre Website stellen können. Alle Hunde eines Haushalts müssen artgerecht zusammen mit ihren Menschen im Wohnbereich leben, mit entsprechendem Auslauf über Tag (ausreichende Spaziergänge, Garten etc.). Zwingerhaltung ist ausgeschlossen. Selbstverständlich muss neben ständig zur Verfügung stehendem Wasser, auch für eine regelmäßige, ausreichende, qualitativ hochwertige Fütterung, Pflege und Gesundheitsversorgung gewährleistet sein.
Für die Mutterhündin muss zum Ende der Trächtigkeit im Wohnbereich ein abgetrennter ruhiger Bereich zur Verfügung gestellt werden, der ausreichend vom Tageslicht erhellt ist und temperiert auf mindestens 18°C (gerne etwas höher). Die dort aufgestellte Wurfkiste muss 2 - 3 m² groß sein. Eine Wärmelampe oder Heizmatte muss bei Bedarf hinzu geschaltet werden können. Mit dem Heranwachsen der Welpen steigt auch ihr Aktionsradius und die Größe des Auslaufs wird, entsprechend ihren Bedürfnissen, allmählich angepasst. Im Alter von vier Wochen muss der Auslauf im Innenbereich auf mindestens 7,5m² ausgedehnt werden. Die Welpen benötigen, spätestens ab der fünften Woche, mindestens einmal täglich einen Freilauf im Außengehege, welches anfangs 12m², ab der 6. Woche 24m² nicht unterschreiten darf. Mit zunehmendem Alter soll die Aufenthaltszeit im Freien stetig ansteigen, bis sie mehrere Stunden umfasst, sofern die Witterung dies zulässt. Dabei müssen die Welpen sich vor stärkerer Sonneneinstrahlung, Niederschlägen und Nässe schützen können. Hierzu ist ein mindestens 2,5m² großer (besser noch größer), geschützter Bereich von Nöten, so dass dort sowohl die Mutterhündin, wie auch die Welpen ausreichend Platz haben. Alles muss so aufgebaut sein, dass sich kein Hund verletzen kann. Sollten die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Länder und Regionen bzw. der zuständigen Behörden größere Flächen fordern, so sind diese einzuhalten. Drinnen wie draußen sollen die Untergründe von möglichst viel unterschiedlicher Beschaffenheit sein (z.B. Gras, Platten, Sand, Fliesen, Laminat etc.); dabei ist immer auf Hygiene zu achten. Zur Vorbereitung auf ihr späteres Leben müssen auch Durchschlüpfe, wackelige, erhöhte und glänzende Untergründe angeboten werden, sowie flatternde, raschelnde und sich im Wind bewegende Umweltreize, nebst altersgerecht wechselndem Spielzeug. Die Welpen sollen drinnen im Wohnbereich und im engen Kontakt zur Züchterfamilie heranwachsen und dabei die Möglichkeit haben stressfrei Alltagsdinge kennenzulernen. Alles natürlich gefahrlos abgestimmt auf die Welpen. Eine ausgewogene Ernährung, verteilt über mehrere Mahlzeiten täglich, muss ebenso selbstverständlich sein wie ständig zur Verfügung stehendes Wasser, sobald die Welpen es sicher aufnehmen können. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist Grundvoraussetzung, insbesondere in den ersten Wochen.
(Angehende) Züchter, die alle Vorgaben unseres Vereins anerkennen und ausführen, können beim Zuchtbuchamt einen Zwingernamen beantragen, der international beim Verband „Amerikanische Hütehunde Europa e.V." (AH e.V.) geschützt wird. Der Name muss sich deutlich von bereits vorhandenen Zwingernamen abheben. Der Zwingernamenschutz kann nur beantragt werden, wenn zugleich auch eine Zuchttauglichkeit einer Hündin erfolgreich beantragt worden ist. Auf der Züchterhomepage soll das Logo unseres Vereinsgeführt werden. Sollte der Züchter seine Zucht unter unserem Verein beenden, so muss dieses unverzüglich wieder entfernt werden. Bei einem Wechsel zu einem anderen Verein muss zudem kenntlich gemacht werden, dass die Zucht unter dem neuen Verein geführt wird und nicht mehr unter dem AC e.V..
Auf der Vereinshomepage können sich aktive Zuchtstätten des AC e.V. listen lassen, samt ihrer vom AC e.V. anerkannten Zuchthündinnen. Das gleiche gilt für Deckrüdenbesitzer und ihre Deckrüden. Voraussetzung hier ist, dass Züchter wie Deckrüdenbesitzer Mitglieder bei unserem Verein AC e.V. sind. Aufgeführte Websitelinks zu den jeweiligen Züchter- bzw. Deckrüden-Homepages müssen themenbezogen auf die Zuchtstätte bzw. den Deckrüden verweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, so behält sich der Verein das Recht vor den Link zu entfernen. Eingehende Mails von aufgeführten Mailadressen sollen zeitnah bearbeitet werden. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhalten der Zuchtordnung sowie nicht adäquatem Verhalten, behält sich der Verein das Recht vor den Züchter bzw. Deckrüdenbesitzer samt seinen Collies von der Homepage zu nehmen. Die Zuchtkommission entscheidet mehrheitlich. Eine Wiederaufnahme auf die Vereinshomepage ist kostenpflichtig. Es werden grundsätzlich nur Zuchttiere auf unserer Vereinsseite präsentiert, deren Besitzer vollumfänglich unserem Verein verpflichtet sind, also nicht z.B. unter einem anderen Verein züchten, aber ihre Deckrüden bei uns präsentieren wollen. Wir sind bemüht unsere Vereinsseite auf dem aktuellen Stand zu halten. Verzögerungen sind durchaus möglich. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ebenso der Austausch von Fotos von Zeit zu Zeit ist nur im Rahmen der Zumutbarkeit und Machbarkeit im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeiten der beauftragten Person möglich. Sollte ein Collie aus der Zucht herausfallen, auch vorübergehend, dann ist das dem Zuchtbuchamt umgehend mitzuteilen.
Eine neue Zuchtstätte wird als „Vorläufige Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V." geführt. Während der Aufzucht, spätestens zur Wurfabnahme, werden alle Anforderungen von einem Beauftragten des AC e.V. überprüft. Erst dann erhalten sie als besondere Auszeichnung das Prädikat „Zertifizierte Zuchtstätte des Vereins Amerikanische Collies Europa e.V.“. Regelmäßig werden die Zuchtstätten erneut überprüft, ob sie das Zertifikat weiterführen dürfen. Veränderungen jeglicher Art innerhalb der Zuchtstätte, z.B. bei Unterbringung und Versorgung, müssen dem Zuchtbuchamt umgehend mitgeteilt werden. Leichte Verstöße gegen die Zuchtordnung können nachgebessert werden. Bei gröberen Verstößen erfolgt ein Eintrag in die Ahnentafeln mit dem Verweis "entgegen der Zuchtordnung". Bei schweren Verstößen erfolgt ein Zuchtausschluss. Nur Zuchtstätten, die alle Anforderungen erfüllen, erhalten Papiere für ihre Welpen. Kontrollen durch einen Beauftragten des Vereins AC e.V. sind jederzeit möglich. Ihm muss jederzeit Zutritt gewährt werden.
Um im Verein AC e.V. eine Zuchtzulassung zu bekommen, müssen die Zuchtanwärter verschiedene Qualitäts- und Gesundheitsanforderungen erfüllen. Alle Unterlagen, samt Ergebnisse, sind dem Zuchtbuchamt zuzumailen bzw. die Gutachten gehen direkt ans Zuchtbuchamt vom Auswerter.
Äußeres Erscheinungsbild: Sie müssen dem Original Rassestandard des AKC (American Kennel Club) entsprechen für Amerikanische Collies, unter Berücksichtigung der Richtlinien des AC e.V.. Eine Vorstellung auf unserer Ausstellung ist erwünscht.
Wesen: Die Collies müssen nachweislich über ein einwandfreies rassetypisches Wesen verfügen.
Ahnentafel: Sie müssen über eine vom AC e.V. anerkannte lückenlose Ahnentafel (Pedigree) über mindestens drei Generationen verfügen.
Kennzeichnung: Jeder Zuchtanwärter muss über einen gut auslesbaren implantierten Mikrochip (Transponder) verfügen, dessen 15-stelliger Nummerncode im EU Heimtierausweis hinterlegt ist
Pflegezustand: Alle aktuellen und zukünftigen Zuchthündinnen und Deckrüden sowie alle anderen Hunde desselben Haushalts müssen sich in einem einwandfreien Pflege-, Ernährungs- und Gesundheitszustand befinden.
Gesundheitszeugnis & Gebiss: Für den Zuchtanwärter ist ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis incl. Gebisskontrolle vorzulegen (spezieller Vordruck) bzw. alternativ das Zuchttauglichkeitsschreiben mit allen benötigten Informationen, bei schon in einem anderen anerkannten Verein zuchttauglich geschriebenem Hund. Jeder Zuchtanwärter soll ein vollständiges Scherengebiss haben.
Röntgenologische Untersuchungen: Im Alter von mindestens 15 Monaten, besser noch 18 Monaten, müssen alle Zuchtanwärter geröntgt werden auf HD, ED und LÜW (spezielle Vordrucke) sowie freiwillig auf OCD. Die Auswertung erfolgt über einen Spezialgutachter der GRSK (z.Zt. Dr. Witteborg in Deutschland). Für bereits geröntgte Collies können die bestehenden Befunde eingereicht werden, auch wenn dort noch keine Untersuchung auf ED und LÜW stattgefunden hat, wenn es zu dem Zeitpunkt noch keine Verpflichtung dazu gab. Die Zuchtkommission entscheidet über die Anerkennung.
Augenuntersuchung: Jeder Zuchtanwärter muss eine Augenuntersuchung auf erbliche Erkrankungen bei einem ophthalmologischen Spezialisten des DOK (ECVO/ACVO) vorweisen.
Genetische Untersuchungen: Jeder Zuchtanwärter muss seinen genauen genetischen Status vorweisen für MDR1, DM, CEA (Laboklin), PRA, GCS, IPD und DMS (Laboklin). Hierzu müssen entsprechende Befunde vorgelegt werden, jeweils von einem anerkannten Labor des AC e.V., entweder vom Zuchtanwärter selber oder seinen Ahnen, wenn es dort eindeutige Ergebnisse gibt (nur bei zwei homozygoten Elterntieren etc.). MH und HUU sind freiwillig, werden aber dringend empfohlen, vor allem ersteres, als dominant vererbte Narkose- und Medikamentenunverträglichkeit. Zudem muss jeder Zuchtanwärter ein Genprofil von einem anerkannten Labor des AC e.V. vorweisen können.
Zuchtausschließende Fehler sind beispielsweise: Chronische Erkrankungen, Erbliche Defekte, Herzfehler, Epilepsie, Autoimmunerkrankungen, Knickrute, Monorchismus, Kryptorchismus, erbliche Skelettdeformationen, Lippen-, Kiefer- u. Gaumenspalte, erbliche Augenerkrankungen wie z.B. erblicher Katarakt und PRA, Seheinschränkungen bis hin zur Blindheit, Taubheit, Albinismus, Double Merles, Hüftgelenksdysplasie, Ellbogendysplasie, Lendenübergangswirbel, erhebliche Zahnfehler, erhebliche Kieferanomalien (z.B. Vor- oder Rückbiss) sowie erhebliche Aggressivität und überängstliches Wesen. Sollten solche Fehler erst später auftreten, dann wird die Zuchtzulassung aberkannt.
Zuchttauglichkeitsantrag: Jeder Zuchtanwärter soll einem Beauftragten des AC e.V. vorgestellt werden. Die Zuchtzulassung ist beim Zuchtbuchamt per Email zu beantragen unter Vorlage einer Kopie der Ahnentafel und aller oben genannten Gutachten & Befunde, sowie einem aktuellen Foto vom Collie. Bei Zustimmung bekommt der Antragssteller einen Antrag auf Zuchttauglichkeit zugemailt. Dieses Formular ist im Wordprogramm auszufüllen und wieder als Worddatei (nicht PDF) zurückzumailen, damit es vom Zuchtbuchamt entsprechend ergänzt und der Zuchtkommission vorgelegt werden kann, die dann abschließend über die Anerkennung entscheidet. Zu beachten ist, dass nur Vereinsmitglieder Hunde zuchttauglich schreiben lassen können. Das gilt auch für die Nutzung von Deckrüden außerhalb unseres Vereins. Diese müssen von den an ihnen interessierten Zuchthündinnenbesitzern selbst zuchttauglich geschrieben werden, unter Vorlage aller Dokumente. Diese Deckrüden werden auch später nicht auf die Vereinshomepage unter den Deckrüden gelistet, da dies den Vereinsmitgliedern vorbehalten bleibt.
Hier geht es zu unseren Zuchtlenkprogrammen:
Hier geht es zur Zuchtdurchführung:
Die aktuellen Gebühren sind der Gebührenordnung zu entnehmen:
Änderungen der Zuchtordnung bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung. Die Zuchtkommission wird ermächtigt kurzfristige Änderungen bei der Zuchtordnung vorzunehmen, die dann bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die Ordnung wurde genehmigt am 24.11.2024, im Rahmen der Mitgliederversammlung in Kerpen und tritt sofort in Kraft.