Mitgliedschaftsantrag
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns, dann lassen wir Ihnen einen solchen Antrag zukommen:
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Verein
"Amerikanische Collies Europa"
D-54518 Bergweiler, Fintenweg 4
Tel. 0049-6571 / 950 9364
Mail: Rosenbach (at) amerikanische-collies-europa.de
www.amerikanische-collies-europa.de
Einzelmitglied 40,- € / Jahr
Einzelmitglied, ermäßigt (Schüler, Auszubildende u. Studenten) 20,- € / Jahr
Familienmitglied, Erwachsener
Familienmitglied, Kind
Gemeinsamer Beitrag für Familienmitglieder: 50,- € / Jahr
Bei Eintritt nach ab dem 01.07. reduziert sich der Beitrag für das laufende Jahr um 50%. Ab dem darauffolgenden Jahr gilt dann wieder der normale volle Beitrag.
Es besteht die Möglichkeit der Einzel- und der Familienmitgliedschaft. Bei der Familienmitgliedschaft sind die einzelnen Mitglieder der Familie eigenständige Mitglieder des Vereins. Einzig die Beiträge werden günstiger gestaltet. Eine Familienmitgliedschaft ist möglich für in einem Haushalt lebende 1 bis 2 Erwachsene in Ehe- oder Lebensgemeinschaft sowie alle ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Frist kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden, bis spätestens zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sie noch kein eigenes Einkommen beziehen. Mit Ablauf dieser Fristen wandelt sich ihre Familienmitgliedschaft automatisch jeweils in eine Einzelmitgliedschaft um, sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt.
Auf Antrag gibt es die Möglichkeit des ermäßigten Einzelmitgliedbeitrags für Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Das Mitglied ist verpflichtet dem Kassierer / der Kassiererin mitzuteilen, wenn es kein Schüler, Auszubildender oder Student mehr ist. Dann wandelt sich der ermäßigte Beitrag automatisch in einen vollen Beitrag.
Name: _____________________________________________________________________
Vorname: __________________________________________________________________
Straße: ____________________________________________________________________
Land / PLZ / Ort: ___________________________________________________________
Geburtsdatum: ______________________________________________________________
E-Mail: ____________________________________________________________________
Telefon: ___________________________________________________________________
Mobil: ____________________________________________________________________
Name Hund(e): _____________________________________________________________
Vereinsmitglieder können alle natürlichen Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich beim Vorstand zu stellen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters beifügen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand per Mehrheitsbeschluss. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Alle Neumitglieder, ausgenommen Gründungsmitglieder, müssen ein hospitierendes Jahr absolvieren, bevor sie zum Vollmitglied werden. Die Frist beginnt mit dem Aufnahmeantragsdatum. Eventuelle Einwände von Mitgliedern können schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Ob ein Neumitglied Vollmitglied wird, entscheidet abschließend der Vorstand per Mehrheitsbeschluss. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Hospitierende Mitglieder sind bei Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt und nicht wählbar.
Jedes Mitglied verpflichtet sich das Bestreben des Vereins zu fördern und gemäß den Bestimmungen der Satzung und der Ordnungen zu handeln und zur fristgerechten Zahlung fälliger Forderungen. Anschriftenänderungen müssen dem Vorstand umgehend mitgeteilt werden. Anfallende Kosten für Nachforschung bei Unterlassung gehen zu Lasten des betreffenden Mitglieds. Auch Kosten durch das Heranziehen gerichtlicher und außergerichtlicher Hilfe geht zu Lasten des betreffendes Mitglieds. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind bindend, es sei denn, sie wären nicht gesetzeskonform.
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Ort, Datum Unterschrift
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Ort, Datum Unterschrift gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen